Viele Unternehmen beschäftigen Teilzeitkräfte oder Minijobber – aber müssen auch sie an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen?Die Antwort ist eindeutig: Ja. Für alle Beschäftigten gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben.In diesem Beitrag räumen wir mit typischen Irrtümern auf

Arbeiten in großen Höhen gehören bei Hochregalstaplern zum Alltag – doch viele Unternehmen unterschätzen die besonderen Sicherheitsanforderungen. Wer Hochregalstapler fährt, benötigt nicht nur eine erweiterte Staplerschulung (Stufe 2), sondern in vielen Fällen auch

Wer im Raum Freiburg beruflich mit Flurförderzeugen oder Hubarbeitsbühnen arbeitet, benötigt eine entsprechende Schulung – doch worin unterscheiden sich die Gabelstaplerprüfung und die Arbeitsbühnenprüfung genau? In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Unterschiede,

Ob Büro, Bau, Lager oder Produktion: Sicherheitsunterweisungen sind für alle Unternehmen Pflicht. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV müssen Beschäftigte regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und korrektes Verhalten im Betrieb informiert werden. Doch welche Inhalte

Unfälle im Betrieb sind kein Zufall – sie sind oft das Ergebnis mangelnder Prüfung und Instandhaltung. Damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige UVV-Prüfungen vor. Doch viele Unternehmen

Die meisten denken beim „Staplerschein“ an den klassischen Gabelstapler. Doch wer mit Schubmaststaplern oder anderen Spezialfahrzeugen arbeitet, braucht mehr: eine Erweiterung der Ausbildung – den sogenannten Staplerschein Stufe 2. Besonders in engen Lagergassen

Ein Staplerschein ist nicht nur für Lagerlogistiker interessant – er eröffnet vielseitige Jobperspektiven in Industrie, Handel, Logistik oder Baugewerbe. Gerade für Privatpersonen, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren möchten, ist der Staplerschein

Ob im Lager, auf der Baustelle oder in der Logistik – ohne Gabelstapler, Teleskopmaschinen oder Krane geht in vielen Unternehmen nichts. Doch der sichere Umgang mit diesen Maschinen ist kein Selbstläufer. Gesetzliche Vorgaben,

In jedem Unternehmen, in dem technische Arbeitsmittel, Maschinen oder persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen, sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese dürfen nur durch sogenannte befähigte Personen durchgeführt werden – oft auch UVV-Prüfer genannt.

Ein funktionierendes Brandschutzkonzept ist für jedes Unternehmen Pflicht – unabhängig von Branche oder Größe. Doch nicht jedes Unternehmen kann oder möchte dafür eine interne Fachkraft dauerhaft vorhalten. Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet hier eine

  • 1
  • 2