In jedem Unternehmen, in dem technische Arbeitsmittel, Maschinen oder persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen, sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese dürfen nur durch sogenannte befähigte Personen durchgeführt werden – oft auch UVV-Prüfer genannt.
