UVV-Prüfungen im Betrieb – Wer trägt die Verantwortung und wie oft muss geprüft werden?
Unfälle im Betrieb sind kein Zufall – sie sind oft das Ergebnis mangelnder Prüfung und Instandhaltung. Damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige UVV-Prüfungen vor. Doch viele Unternehmen stellen sich die Frage: Wer ist eigentlich verantwortlich dafür – und in welchem Intervall muss geprüft werden?
Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie oft geprüft werden muss – und was branchenspezifisch zu beachten ist.
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgegeben werden. Die Prüfungen dienen dem Zweck, Arbeitsmittel sicher, betriebsbereit und gesetzeskonform zu halten – und dadurch Unfälle zu vermeiden.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, also beim Unternehmer oder der Geschäftsführung. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass:
✅ Alle prüfpflichtigen Betriebsmittel fristengetreu geprüft werden ✅ Die Prüfung von einer befähigten Person durchgeführt wird ✅ Eine lückenlose Dokumentation über Prüfergebnisse vorliegt ✅ Alle Mitarbeitenden mit Maschinen, PSA oder Geräten unterwiesen sind
In der Praxis wird die Verantwortung häufig an Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Werkstattleiter delegiert. Entscheidend ist, dass dies nachweislich erfolgt.
⏱️ Wie oft müssen UVV-Prüfungen durchgeführt werden?
Die Prüffristen richten sich nach den jeweiligen Vorschriften, Einsatzbedingungen und Herstellerangaben. Eine jährliche Prüfung ist in den meisten Fällen Pflicht.
✔ Rechtssicherheit – Bußgelder bei Versäumnis vermeiden ✔ Arbeitsschutz – Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleisten ✔ Betriebsbereitschaft – Geräteausfälle durch frühzeitige Mängelerkennung verhindern ✔ Versicherungsschutz – viele Versicherer knüpfen Leistungen an nachgewiesene Prüfungen
💡 PAD-Kempf bietet nicht nur Prüfungen, sondern auch Schulungen für Ihre internen Prüfer an – zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung zur befähigten Person.
In der Region Freiburg betreuen wir u. a. Unternehmen aus:
Maschinenbau & Fertigung
Baugewerbe & Gerüstbau
Lagerlogistik & Großhandel
Kommunale Betriebe & Versorgungsunternehmen
Unser Vorteil: Als regionaler Partner können wir Prüfungen kurzfristig, flexibel und individuell abgestimmt anbieten – inklusive Erinnerungsservice & Prüfdokumentation.
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Sorgen Sie für Sicherheit, Konformität und planbare Abläufe – mit regelmäßigen UVV-Prüfungen durch zertifizierte Fachkräfte oder interne befähigte Personen.
PAD-Kempf steht seit Jahren für professionelle UVV-Prüfungen, Schulungen und Sicherheitsberatung. Ob regelmäßige Prüfungen, die Ausbildung interner Prüfer oder technische Beratung – wir sorgen für rechtssichere Abläufe und nachhaltige Sicherheit.
🔹 Vor-Ort-Prüfungen für alle UVV-relevanten Betriebsmittel 🔹 Ausbildung & Qualifizierung zur befähigten Person 🔹 Persönliche Beratung & rechtssichere Dokumentation
UVV-Prüfungen im Betrieb – Wer trägt die Verantwortung und wie oft muss geprüft werden?
Unfälle im Betrieb sind kein Zufall – sie sind oft das Ergebnis mangelnder Prüfung und Instandhaltung. Damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige UVV-Prüfungen vor. Doch viele Unternehmen stellen sich die Frage: Wer ist eigentlich verantwortlich dafür – und in welchem Intervall muss geprüft werden?
Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie oft geprüft werden muss – und was branchenspezifisch zu beachten ist.
➡ Alle UVV-Prüfungen im Überblick
➡ Prüfer-Ausbildung & befähigte Person
📋 Was sind UVV-Prüfungen überhaupt?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgegeben werden. Die Prüfungen dienen dem Zweck, Arbeitsmittel sicher, betriebsbereit und gesetzeskonform zu halten – und dadurch Unfälle zu vermeiden.
Typische UVV-Prüfbereiche:
Gabelstapler & Flurförderzeuge
Krananlagen & Hebezeuge
Hubarbeitsbühnen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Elektrische Betriebsmittel (DGUV V3)
📌 Zur Übersicht aller UVV-Prüfbereiche bei PAD-Kempf
🔍 Wer ist im Unternehmen verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, also beim Unternehmer oder der Geschäftsführung. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass:
✅ Alle prüfpflichtigen Betriebsmittel fristengetreu geprüft werden
✅ Die Prüfung von einer befähigten Person durchgeführt wird
✅ Eine lückenlose Dokumentation über Prüfergebnisse vorliegt
✅ Alle Mitarbeitenden mit Maschinen, PSA oder Geräten unterwiesen sind
In der Praxis wird die Verantwortung häufig an Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Werkstattleiter delegiert. Entscheidend ist, dass dies nachweislich erfolgt.
⏱️ Wie oft müssen UVV-Prüfungen durchgeführt werden?
Die Prüffristen richten sich nach den jeweiligen Vorschriften, Einsatzbedingungen und Herstellerangaben. Eine jährliche Prüfung ist in den meisten Fällen Pflicht.
Beispiele:
🛠️ Gabelstapler / Flurförderzeuge:
Mindestens einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 68
🏗️ Krananlagen & Hebezeuge:
Mindestens einmal jährlich, z. T. mit ergänzenden Zwischenprüfungen
🚀 Hubarbeitsbühnen:
Ebenso jährlich – zusätzlich Sichtprüfung vor jeder Nutzung
🧰 Elektrische Betriebsmittel (DGUV V3):
Intervall richtet sich nach Gefährdungsbeurteilung – in der Regel jährlich
👷 Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Je nach Ausrüstung zwischen 6 und 12 Monate
📎 Warum regelmäßige UVV-Prüfungen so wichtig sind
✔ Rechtssicherheit – Bußgelder bei Versäumnis vermeiden
✔ Arbeitsschutz – Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleisten
✔ Betriebsbereitschaft – Geräteausfälle durch frühzeitige Mängelerkennung verhindern
✔ Versicherungsschutz – viele Versicherer knüpfen Leistungen an nachgewiesene Prüfungen
💡 PAD-Kempf bietet nicht nur Prüfungen, sondern auch Schulungen für Ihre internen Prüfer an – zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung zur befähigten Person.
➡ Zur Prüfer-Ausbildung
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In der Region Freiburg betreuen wir u. a. Unternehmen aus:
Maschinenbau & Fertigung
Baugewerbe & Gerüstbau
Lagerlogistik & Großhandel
Kommunale Betriebe & Versorgungsunternehmen
Unser Vorteil: Als regionaler Partner können wir Prüfungen kurzfristig, flexibel und individuell abgestimmt anbieten – inklusive Erinnerungsservice & Prüfdokumentation.
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