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Schulungspflicht bei Minijobs & Teilzeit – gilt die UVV auch hier?

Viele Unternehmen beschäftigen Teilzeitkräfte oder Minijobber – aber müssen auch sie an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen?
Die Antwort ist eindeutig: Ja. Für alle Beschäftigten gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben.
In diesem Beitrag räumen wir mit typischen Irrtümern auf und zeigen, was Arbeitgeber in Freiburg und Umgebung beachten müssen.

Irrtum Nr. 1: „Nur Vollzeitkräfte müssen unterwiesen werden“

❌ Falsch.
Die gesetzlichen Grundlagen – insbesondere die DGUV Vorschrift 1, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – gelten für alle Beschäftigten gleichermaßen.

✅ Also auch für:

  • Minijobber (450- bzw. 538-Euro-Kräfte)
  • Aushilfen
  • Ferienjobber
  • Teilzeitkräfte
  • Praktikanten

👉 Mehr zur rechtlichen Basis: UVV-Prüfungen & gesetzliche Pflichten im Betrieb

Irrtum Nr. 2: „Die arbeiten ja nur kurz – da reicht eine kurze Einweisung“

❌ Falsch.
Schon bei Arbeitsbeginn ist eine vollständige Sicherheitsunterweisung durchzuführen – auch bei geringfügiger Beschäftigung.

Diese muss:

  • auf die konkrete Tätigkeit abgestimmt sein
  • dokumentiert werden
  • regelmäßig wiederholt werden (mind. jährlich)

👉 Sicherheitsunterweisungen in Freiburg & Region

Irrtum Nr. 3: „Staplerschulung ist bei Minijobbern nicht nötig“

❌ Falsch.
Wer einen Gabelstapler fährt – egal in welchem Arbeitszeitmodell – benötigt einen gültigen Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001.

✅ Auch bei gelegentlicher Nutzung gilt:
Ohne Schulung → keine Einsatzberechtigung.

👉 Staplerschein in Freiburg – auch für Aushilfen & Teilzeitkräfte

Was Arbeitgeber in KMU beachten sollten

Gerade kleinere Betriebe oder Familienunternehmen mit flexiblem Personaleinsatz übersehen oft, dass die Schulungspflicht nicht von der Vertragsform abhängt.

Unsere Empfehlung für KMU in der Region Freiburg:

  • Einheitliches Unterweisungskonzept auch für Teilzeit & Aushilfe
  • UVV-Prüfungen regelmäßig dokumentieren
  • Schulungsbedarf bei saisonalen Kräften rechtzeitig einplanen
  • Auch geringfügig Beschäftigte in Gefährdungsbeurteilungen einbeziehen

Fazit: Auch bei Minijobs & Teilzeit gilt die volle UVV-Schulungspflicht

Gesetzliche Regelungen machen keinen Unterschied zwischen Arbeitszeitmodellen.
Sicherheitsunterweisungen, UVV-Prüfungen und Schulungen (z. B. für Flurförderzeuge) sind auch bei Minijobs und Teilzeitkräften Pflicht.

PAD-Kempf unterstützt Sie dabei mit praxisnahen Angeboten in Freiburg und Umgebung.

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