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Befähigte Person nach DGUV in Freiburg – Rechtssicher prüfen lassen
Befähigte Person nach DGUV: So handeln Unternehmen in Freiburg bei UVV-Prüfungen rechtssicher
UVV-Prüfungen dürfen nur durch sogenannte „befähigte Personen“ durchgeführt werden.
Für Unternehmen im Raum Freiburg stellt sich dabei nicht nur die Frage, wer prüfen darf,
sondern vor allem: Woran erkenne ich, ob eine befähigte Person wirklich geeignet ist – und wie sichere ich mich rechtlich ab?
Dieser Beitrag beleuchtet die Rolle der befähigten Person nach DGUV aus Unternehmenssicht,
zeigt typische Einsatzbereiche und erklärt, welche Nachweise Auftraggeber zwingend prüfen sollten.
Was bedeutet „befähigte Person“ nach DGUV und BetrSichV?
Die rechtliche Grundlage für UVV-Prüfungen ergibt sich aus der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Regelwerken der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Nach § 2 Abs. 6 BetrSichV ist eine befähigte Person jemand, der:
Wichtig: Die Anforderungen variieren je nach Prüfobjekt.
Eine befähigte Person für Leitern ist nicht automatisch für Krane, Stapler oder PSA geeignet.
Warum Unternehmen die Qualifikation von UVV-Prüfern prüfen müssen
Viele Betriebe verlassen sich darauf, dass ein externer Prüfer „schon wissen wird, was er tut“.
Aus rechtlicher Sicht reicht das jedoch nicht aus.
Unternehmen tragen Mitverantwortung dafür, dass Prüfungen durch qualifizierte Personen erfolgen.
Im Schadensfall wird geprüft:
👉 Überblick über prüfpflichtige Arbeitsmittel:
UVV-Prüfungen bei PAD-Kempf
Welche Nachweise sollte sich ein Unternehmen zeigen lassen?
Bevor Sie eine UVV-Prüfung beauftragen, sollten Sie folgende Nachweise prüfen:
Gerade bei externen Dienstleistern lohnt sich ein genauer Blick – oder die Zusammenarbeit mit
einem etablierten Prüfpartner.
Typische Einsatzbereiche befähigter Personen
Je nach Qualifikation dürfen befähigte Personen unter anderem folgende Prüfungen durchführen:
👉 Weitere Prüfbereiche:
Weitere UVV-Prüfungen im Überblick
Eigene befähigte Person oder externer UVV-Prüfer?
Unternehmen haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Interne befähigte Person
Externer UVV-Prüfer
Viele Betriebe im Raum Freiburg entscheiden sich bewusst für einen externen Prüfdienstleister,
um Risiken zu minimieren.
❓ FAQ: Befähigte Person & UVV-Prüfung
1. Was ist der Unterschied zwischen UVV-Prüfer und befähigter Person?
„UVV-Prüfer“ ist der umgangssprachliche Begriff. Rechtlich korrekt ist die „befähigte Person“ nach BetrSichV.
2. Darf jede befähigte Person alles prüfen?
Nein. Die Befähigung gilt immer nur für die Arbeitsmittel, für die Qualifikation und Erfahrung vorliegen.
3. Muss ich mir die Qualifikation des Prüfers nachweisen lassen?
Ja. Unternehmen sollten Schulungs- und Befähigungsnachweise dokumentieren.
4. Reicht ein Zertifikat allein aus?
Nein. Zusätzlich sind Berufserfahrung und aktuelle Fachkenntnisse erforderlich.
5. Unterstützt PAD-Kempf auch als externer UVV-Prüfer?
Ja. PAD-Kempf stellt qualifizierte befähigte Personen für zahlreiche UVV-Prüfungen.
Fazit: Befähigte Person sorgfältig auswählen – Risiken vermeiden
UVV-Prüfungen sind nur dann wirksam, wenn sie von tatsächlich befähigten Personen durchgeführt werden.
Unternehmen in Freiburg sollten Qualifikationen prüfen, sauber dokumentieren – oder auf einen
erfahrenen externen Prüfdienstleister setzen.
👉 Lassen Sie sich beraten oder beauftragen Sie unsere befähigten Personen für Ihre UVV-Prüfungen.
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