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🚜 Teleskopstapler: Was ist zu beachten? Unterschiede, Qualifikation & Schulungspflichten
Teleskopstapler: Diese Besonderheiten sind zu beachten
Teleskopstapler sind aus Lager, Bau und Logistik längst nicht mehr wegzudenken – aber sie sind kein „normaler Stapler“. Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein klassischer Gabelstaplerschein ausreicht. Das ist nicht der Fall: Für den sicheren und rechtssicheren Einsatz von Teleskopstaplern gelten eigene Anforderungen, Schulungsstufen und Beauftragungen.
In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Unterschiede zwischen Teleskopstapler und Frontstapler, welche Qualifikationen Sie wirklich brauchen – und wie die passende Ausbildung für TeleskopmaschinenführerInnen in der Praxis aussieht.
Was ist ein Teleskopstapler überhaupt?
Ein Teleskopstapler (oft auch Telelader oder Teleskopmaschine genannt) ist ein geländegängiges, oft sehr kräftiges Flurförderzeug, dessen Ausleger teleskopartig ausgefahren werden kann. Dadurch sind Reichweiten und Hubhöhen möglich, die ein normaler Frontstapler nicht erreicht.
Typische Einsatzbereiche:
Aber: Durch die große Reichweite, Auslegerkinematik und mögliche Anbaugeräte ist der Umgang deutlich komplexer als beim klassischen Gabelstapler im Lager.
👉 Mehr zu grundlegenden Staplerschulungen: Staplerschein in Freiburg
Frontstapler vs. Teleskopstapler: Wo liegen die Unterschiede?
Auf den ersten Blick wirken beide wie „Stapler mit Gabeln vorne“. In der Praxis sind es aber zwei ganz unterschiedliche Fahrzeugarten mit unterschiedlichen Risiken:
1. Fahrverhalten und Stabilität
2. Einsatzumgebung
3. Anbaugeräte & Funktion
Wichtig: Je nach Anbaugerät verändert sich rechtlich gesehen die Einstufung des Geräts (Lasten aufnehmen vs. Personen hochfahren). Genau deshalb reicht ein normaler Staplerschein nicht aus.
Darf ich mit einem normalen Staplerschein einen Teleskopstapler fahren?
Nein. Ein gewöhnlicher Staplerschein berechtigt in der Regel zur Führung von Frontstaplern bzw. klassischen Flurförderzeugen. Teleskopstapler werden in Deutschland separat betrachtet – sie unterliegen je nach Einsatzbereich und Anbaugerät einer zusätzlichen Qualifikationspflicht.
Das heißt konkret: Wer „ganz normal“ Stapler fahren darf, darf noch lange keinen Teleskopstapler mit Ausleger bewegen. Erst recht nicht mit Arbeitskorb oder Lasthaken.
👉 Infos & Schulung: Ausbildung TeleskopmaschinenführerIn
Warum brauche ich eine spezielle Schulung?
Der Teleskopstapler verhält sich komplett anders als ein klassischer Frontstapler. Beispiele aus der Praxis:
Im Klartext: Fahrpraxis mit „normalem“ Stapler ≠ sichere Bedienung eines Teleskopstaplers. Genau darum gibt es Schulungsstufen und gerätespezifische Unterweisungen.
Im Hochregal-Bereich kommt noch ein weiterer Punkt dazu: Wenn Fahrer:innen mit der Kabine in die Höhe fahren, muss zusätzlich geklärt sein, wie eine sichere Rettung funktioniert. Dazu gehört bei klassischen Hochregalstaplertätigkeiten oft eine Abseilschulung für Hochregalstapler 🪢.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung zur Teleskopmaschinenführerin / zum Teleskopmaschinenführer besteht üblicherweise aus:
Für Unternehmen in Freiburg und Umgebung besonders wichtig: Die Verantwortung bleibt beim Betreiber. Das heißt, das Unternehmen muss sicherstellen, dass nur geeignete und unterwiesene Personen die Maschine führen – und zwar in der jeweils vorgesehenen Betriebsart.
👉 Schulung & Qualifikation anfragen: Jetzt Kontakt aufnehmen
❓ FAQ: Häufige Fragen zum Thema Teleskopstapler
1. Reicht mein bestehender Gabelstaplerschein für den Teleskopstapler?
In der Regel nein. Ein normaler Staplerschein berechtigt zur Führung klassischer Frontstapler bzw. Flurförderzeuge. Für Teleskopstapler ist eine separate Qualifikation nötig. Mehr dazu in der Ausbildung TeleskopmaschinenführerIn.
2. Warum gelten Teleskopstapler als „besonders“ gefährlich?
Weil sich durch den Teleskoparm der Lastschwerpunkt stark verschiebt. Schon wenige Grad Schrägstellung oder ein zu weit ausgefahrener Ausleger können das Fahrzeug instabil machen. Zusätzlich kommen oft wechselnde Anbaugeräte hinzu. Dieses Risiko gibt es in dieser Form beim normalen Frontstapler nicht.
3. Muss ich die Nutzung des Teleskopstaplers im Betrieb dokumentieren?
Ja. Neben der Fahrberechtigung ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Unterweisung und Beauftragung dokumentiert. Das ist Teil der Betreiberpflicht. Schulungs- und Beauftragungsnachweise sind im Ernstfall Ihre rechtliche Absicherung.
4. Dürfen mit dem Teleskopstapler Personen angehoben werden?
Nur dann, wenn das Gerät dafür zugelassen ist, passende Anbaugeräte eingesetzt werden und die/der Bediener:in entsprechend qualifiziert ist. In solchen Fällen gelten zusätzliche Anforderungen an Rettungskonzepte und Notfallmaßnahmen – ähnlich wie im Hochregalbereich mit Höhenarbeit. Tipp: Abseilschulung für Arbeiten in der Höhe.
5. Bieten Sie die Schulung auch direkt bei uns im Unternehmen an?
Ja. Wir führen Schulungen in Freiburg und der Region Südbaden auch direkt vor Ort durch. Inhalte und Gerätebezug werden dabei auf Ihren Einsatzfall abgestimmt. Sprechen Sie uns an: Jetzt Beratung anfordern.
Fazit: Teleskopstapler sind kein „normaler Stapler“
Ein Teleskopstapler ist technisch anspruchsvoll, hat andere Risiken als ein Frontstapler und darf daher nicht einfach „mitgefahren“ werden. Wer ihn bedienen will, braucht eine passende Qualifikation – abgestimmt auf Einsatzzweck, Gerät und Anbaugeräte.
PAD-Kempf unterstützt Unternehmen in Freiburg & Südbaden mit praxisnahen Schulungen, Dokumentation der Unterweisung und klarer Betreiber-Absicherung.
👉 Hier direkt mehr erfahren: Ausbildung TeleskopmaschinenführerIn
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