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🔍 Tägliche Sichtprüfung von Flurförderzeugen – Pflicht oder Kür?
Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hochhubwagen oder Ameisen sind täglich im Einsatz – oft unter Zeitdruck und mit hohen Lasten. Umso wichtiger ist ihr technisch einwandfreier Zustand. Die DGUV Vorschrift 68 schreibt hierzu klar vor:
Das bedeutet: Jede Nutzung setzt eine vorherige Prüfung voraus – im Regelfall eine Sicht- und Funktionsprüfung zu Schichtbeginn.
Gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 68
Die Vorschrift regelt den sicheren Betrieb aller Flurförderzeuge. Für die tägliche Sichtprüfung gilt:
👉 Mehr zur rechtlichen Grundlage bei PAD-Kempf
Was umfasst die tägliche Sichtprüfung?
Die Prüfung erfolgt durch den Fahrer vor Fahrtantritt und sollte dokumentiert werden:
Wer darf prüfen?
Nur geschultes Personal mit gültigem Staplerschein darf die Sichtprüfung durchführen. Bei Mängeln ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Vorgesetzte zu informieren.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Eine Dokumentation ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber aus Haftungsgründen dringend empfohlen:
👉 Jetzt Kontakt aufnehmen & Checkliste anfordern
Ergänzend zur jährlichen UVV-Prüfung
Die tägliche Sichtprüfung ersetzt nicht die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV 68, die durch eine befähigte Person durchgeführt werden muss.
📅 PAD-Kempf bietet UVV-Prüfungen regelmäßig vor Ort: 👉 Zur UVV-Prüfung von Flurförderzeugen
Fazit: Kleine Kontrolle – große Wirkung
Die tägliche Sichtprüfung ist essenziell für den sicheren Betrieb Ihrer Flurförderzeuge. Unternehmen, die diese Pflicht vernachlässigen, riskieren:
PAD-Kempf unterstützt Sie mit Schulungen, Checklisten und UVV-Prüfungen – für einen sicheren und rechtssicheren Betriebsalltag.
📞 Jetzt Beratung oder Vorlage anfordern:
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