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Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach DGUV – Was Betriebe in Freiburg wissen müssen
Worauf es bei der DGUV-konformen Prüfung von Hubarbeitsbühnen wirklich ankommt
Hubarbeitsbühnen und Hubtische sind aus Werkstatt, Lager und Produktion in Freiburg und Umgebung kaum wegzudenken. Sie ermöglichen sicheres Arbeiten in der Höhe, den ergonomischen Materialumschlag und zahlreiche Wartungsarbeiten. Was viele Betreiber jedoch nicht wissen: Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig nach DGUV-Vorschriften geprüft werden – mechanisch und elektrisch.
Hinzu kommt: Selbst elektrisch höhenverstellbare Schreibtische im Büro gelten als elektrische Betriebsmittel und sind damit ebenfalls prüfpflichtig – im Rahmen der DGUV Vorschrift 3.
Rechtliche Grundlage für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Die Prüfpflicht ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften und Regeln, u. a.:
Betreiber sind verpflichtet, Hubarbeitsbühnen und Hubtische regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die Intervalle richten sich nach Einsatzbedingungen, Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung – in der Praxis ist häufig mindestens eine jährliche Prüfung üblich.
👉 Mehr zu sicherheitsrelevanten Prüfungen: Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV V3
Was wird bei der UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Hubtischen geprüft?
Viele denken zunächst nur an die Mechanik – also Zylinder, Scheren, Plattform und Geländer. In der Praxis umfasst eine normgerechte Prüfung deutlich mehr:
Mechanische Prüfung
Elektrische Prüfung
👉 Hintergrundartikel zum Thema elektrische Sicherheit: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Freiburg
Hubarbeitsbühnen sind nicht die einzigen „Hubsysteme“ im Prüf-Fokus
Neben klassischen Hubarbeitsbühnen (z. B. Scherenbühnen, Mastbühnen, Gelenkteleskopbühnen) fallen auch andere hubende Arbeitsmittel in den Verantwortungsbereich des Betreibers – zum Beispiel:
Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt: Höhenverstellbare Schreibtische sind elektrische Betriebsmittel und müssen im Rahmen einer DGUV V3-Prüfung mit berücksichtigt werden.
👉 Details dazu: DGUV V3 – Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln
Typische Mängel aus der Praxis – Werkstatt und Lager in Südbaden
In Betrieben im Raum Freiburg, Emmendingen, Lörrach und Offenburg stoßen wir bei Prüfungen immer wieder auf ähnliche Mängel:
Solche Mängel sind nicht nur ein technisches Problem, sondern auch ein haftungsrelevantes Risiko: Im Schadensfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung nach gültigen Prüfprotokollen.
Wie läuft eine Prüfung von Hubarbeitsbühnen bei PAD-Kempf ab?
PAD-Kempf führt UVV-Prüfungen von Hubarbeitsbühnen und hubenden Arbeitsmitteln direkt bei Ihnen im Betrieb durch – mit klar strukturiertem Ablauf:
👉 Einen Überblick über weitere sicherheitsrelevante Prüfungen finden Sie hier: UVV-Prüfungen bei PAD-Kempf
❓ FAQ: Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Hubtischen – häufige Fragen
1. Wie oft müssen Hubarbeitsbühnen geprüft werden?
In der Praxis ist eine mindestens jährliche Prüfung durch eine befähigte Person üblich. Bei hoher Beanspruchung oder rauen Einsatzbedingungen können kürzere Intervalle notwendig sein.
2. Wer darf Hubarbeitsbühnen nach DGUV prüfen?
Nur eine befähigte Person mit entsprechender Fachkenntnis, Berufserfahrung und Kenntnis der relevanten DGUV- und VDE-Regelwerke darf die Prüfung durchführen.
3. Müssen auch Hubtische und höhenverstellbare Schreibtische geprüft werden?
Ja. Hubtische zählen als Arbeitsmittel und müssen uvv-konform geprüft werden. Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sind elektrische Betriebsmittel und fallen damit zusätzlich unter die DGUV V3-Prüfung.
4. Was passiert, wenn keine gültige Prüfung vorliegt?
Fehlen Prüfungen oder Dokumentationen, drohen Probleme bei behördlichen Kontrollen, im Schadensfall mit der Versicherung und bei Haftungsfragen gegenüber Mitarbeitenden.
5. Übernimmt PAD-Kempf die komplette Prüfung inkl. DGUV V3?
Ja. PAD-Kempf führt sowohl die mechanischen UVV-Prüfungen als auch die Prüfungen nach DGUV V3 an elektrischen Betriebsmitteln durch – inklusive vollständiger Dokumentation.
Fazit: Hubarbeitsbühnen & Hubtische – Prüfpflicht ernst nehmen
Ob Hubarbeitsbühne, Hubtisch oder höhenverstellbarer Schreibtisch: Alle hubenden und elektrisch betriebenen Systeme müssen regelmäßig geprüft werden. Das erhöht die Sicherheit im Betriebsalltag, reduziert Ausfälle und ist ein wesentlicher Baustein im Arbeitsschutz- und Brandschutzkonzept.
Gerade Unternehmen im Raum Freiburg und Südbaden profitieren von einem erfahrenen externen Prüfdienstleister, der sowohl die UVV- als auch die DGUV-V3-Prüfungen aus einer Hand anbietet.
👉 Sie möchten Ihre Hubarbeitsbühnen, Hubtische oder elektrischen Arbeitsmittel prüfen lassen? Jetzt Kontakt zu PAD-Kempf aufnehmen und Termin vereinbaren.
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