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Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen in Freiburg – Pflicht & Praxis

Sicherheitsunterweisungen systematisch planen: So organisieren Unternehmen in Freiburg ihre Unterweisungen rechtssicher

Sicherheitsunterweisungen sind kein einmaliges Thema, sondern eine dauerhafte Unternehmerpflicht.
Gerade für Unternehmen in Freiburg und Südbaden ist ein klar strukturierter Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen
der Schlüssel zu Rechtssicherheit, Arbeitsschutz und gelebter Prävention.

In diesem Beitrag zeigen wir, wie ein praxisnaher Jahresplan aufgebaut ist, welche gesetzlichen Vorgaben gelten
und wie Betriebe Unterweisungen effizient organisieren – intern oder mit externer Unterstützung.


Warum ein Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen unverzichtbar ist

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet,
Beschäftigte regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen.

Ein strukturierter Jahresplan hilft dabei:

  • 📅 Unterweisungen fristgerecht durchzuführen
  • ⚖️ gesetzliche Anforderungen sicher einzuhalten
  • 📑 Nachweise lückenlos zu dokumentieren
  • 👷 neue Mitarbeitende schnell zu integrieren
  • 🔥 thematische Schwerpunkte (z. B. Brandschutz, UVV, PSA) sinnvoll zu verteilen

👉 Grundlagen zu Unterweisungspflichten finden Sie hier:
Betrieblicher Arbeits- & Brandschutz bei PAD-Kempf


Gesetzliche Mindestanforderungen an Sicherheitsunterweisungen

Unabhängig von Branche oder Betriebsgröße gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Vor Aufnahme der Tätigkeit (z. B. Neueinstellungen, Leiharbeit, Minijobs)
  • Bei Änderungen von Arbeitsmitteln, Verfahren oder Gefährdungen
  • Mindestens einmal jährlich als Wiederholungsunterweisung

Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich, wenn spezielle Risiken bestehen – etwa bei:

  • Flurförderzeugen und Staplern
  • Arbeiten in der Höhe (PSAgA)
  • Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Brandschutz und Evakuierung

👉 Passend dazu:
UVV-Prüfungen & Unterweisungspflichten im Überblick


So kann ein Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen aussehen

Ein bewährter Jahresplan orientiert sich an typischen betrieblichen Abläufen und saisonalen Risiken:

Beispielhafter Jahresablauf

  • Januar / Februar: Grundunterweisung Arbeitssicherheit & Verhalten im Notfall
  • März / April: Brandschutzunterweisung & Evakuierung
  • Mai / Juni: UVV-Unterweisungen (z. B. Stapler, Hubarbeitsbühnen)
  • September: PSA-Unterweisung / Arbeiten in der Höhe
  • November: Wiederholungsunterweisungen & Dokumentationsprüfung

Der konkrete Umfang richtet sich immer nach Branche, Gefährdungsbeurteilung und Betriebsgröße.

👉 Unterstützung bei Planung & Umsetzung:
Individuelle Sicherheits- und Brandschutzberatung


Wer darf Sicherheitsunterweisungen durchführen?

Nicht jede Person im Betrieb darf automatisch unterweisen. Voraussetzung sind:

  • ✔️ Fachkenntnisse zu Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Gefährdungen
  • ✔️ Kenntnis der relevanten Gesetze & DGUV-Vorschriften
  • ✔️ Methodische Fähigkeit zur verständlichen Vermittlung
  • ✔️ Persönliche Zuverlässigkeit

Typische Unterweisende sind:

  • Führungskräfte (Meister, Teamleiter)
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Externe Dienstleister wie PAD-Kempf

Dokumentation: Ohne Nachweis kein Schutz

Jede Sicherheitsunterweisung muss dokumentiert werden. Dazu gehören:

  • 📄 Datum & Thema der Unterweisung
  • 👥 Namen der unterwiesenen Personen
  • 🧑‍🏫 Name des Unterweisenden
  • ✍️ Unterschriften der Teilnehmenden

Diese Nachweise sind entscheidend bei BG-Kontrollen, Unfällen oder Haftungsfragen.

👉 Unterstützung & Vorlagen:
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Wann lohnt sich externe Unterstützung?

Externe Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • keine qualifizierten internen Unterweisenden vorhanden sind
  • mehrere Spezialthemen (UVV, PSA, Brandschutz) abzudecken sind
  • rechtssichere Dokumentation wichtig ist

PAD-Kempf unterstützt Unternehmen in Freiburg und Umgebung mit:

  • Jahresunterweisungen nach DGUV
  • Praxisnahen Schulungen & Live-Demonstrationen
  • Trainer-Schulungen für interne Multiplikatoren

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❓ FAQ – Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen

1. Ist ein Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen vorgeschrieben?

Ein fester Plan ist nicht explizit vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um die gesetzlichen Pflichten systematisch zu erfüllen.

2. Gilt die Unterweisungspflicht auch für Minijobber?

Ja. Sicherheitsunterweisungen gelten für alle Beschäftigten, unabhängig von Arbeitszeit oder Vertragsform.

3. Wie oft müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

Mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen (z. B. neue Tätigkeiten, neue Gefährdungen).

4. Wer kontrolliert die Durchführung von Unterweisungen?

Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Versicherungen prüfen Unterweisungen insbesondere nach Unfällen.

5. Kann ein externer Dienstleister den kompletten Jahresplan übernehmen?

Ja. PAD-Kempf übernimmt Planung, Durchführung und Dokumentation vollständig oder ergänzend zu internen Strukturen.


Fazit: Struktur schafft Sicherheit

Ein durchdachter Jahresplan für Sicherheitsunterweisungen sorgt für klare Abläufe, Rechtssicherheit
und mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. Unternehmen in Freiburg profitieren besonders von einer professionellen,
praxisnahen Umsetzung – intern oder mit externer Unterstützung.

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