heissarbeiten schweissen trennen schleifen brandschutz pad kempf

Heißarbeiten im Betrieb: Brandschutz bei Schweißen, Trennen und Schleifen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit generativer KI erstellt oder bearbeitet.

Heißarbeiten im Betrieb: Was bei Schweißen, Trennen und Schleifen für den Brandschutz wichtig ist

Schweißen, thermisches Trennen und Schleifen gehören in Werkstätten, Produktionsbetrieben und bei Instandhaltungsarbeiten zum Alltag. Gleichzeitig können Funken, heiße Metallteile und stark erwärmte Bauteile Brände auslösen – teilweise sogar in Bereichen, die von der eigentlichen Arbeitsstelle aus nicht unmittelbar sichtbar sind. Heißarbeiten sollten deshalb nicht nur handwerklich, sondern auch organisatorisch vorbereitet werden.

Besonders kritisch wird es, wenn Arbeiten außerhalb eines dafür eingerichteten Schweiß- oder Arbeitsbereichs stattfinden: beispielsweise bei Reparaturen an Maschinen, Rohrleitungen, Gebäudeteilen oder technischen Anlagen. Dann sollte vor Beginn geklärt werden, welche Brandgefahren vorhanden sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

PAD Kempf unterstützt Unternehmen im Raum Freiburg und Südbaden bei Fragen zum betrieblichen Brandschutz und bei der Brandschutzberatung.

Warum Heißarbeiten auch abseits der Arbeitsstelle Brände verursachen können

Eine der größten Herausforderungen bei Heißarbeiten ist die Reichweite möglicher Zündquellen. Beim Schweißen, Trennen oder Schleifen entstehen Funken und heiße Partikel, die deutlich weiter gelangen können, als es unmittelbar an der Arbeitsstelle den Anschein hat.

Besonders kritisch sind beispielsweise:

  • brennbare Materialien in der Umgebung,
  • Staub- oder Materialablagerungen,
  • Holz- oder Kunststoffbauteile,
  • Dämmstoffe hinter Wand- und Deckenverkleidungen,
  • Fugen, Schächte und Mauerdurchbrüche,
  • Rohrleitungen oder Kanäle,
  • brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube.

Hinzu kommt die Wärmeleitung innerhalb von Metallbauteilen. Ein Bauteil kann an einer Stelle erhitzt werden und die Wärme in einen angrenzenden, nicht einsehbaren Bereich weiterleiten. Dort können brennbare Stoffe vorhanden sein, obwohl die unmittelbare Arbeitsstelle zunächst unkritisch erscheint.

Vor Arbeitsbeginn den Gefahrenbereich systematisch beurteilen

Gerade bei Reparatur- und Montagearbeiten sollte die Umgebung vor Beginn der Heißarbeiten betrachtet werden. Dabei geht es nicht ausschließlich um das, was direkt neben der Arbeitsstelle liegt.

Unternehmen sollten unter anderem klären:

  • Welche brennbaren Materialien befinden sich im Arbeitsbereich?
  • Können Funken in tiefer oder höher gelegene Bereiche gelangen?
  • Gibt es Öffnungen, Fugen, Schächte oder Durchführungen?
  • Befinden sich hinter Verkleidungen brennbare Materialien?
  • Besteht zusätzlich eine Explosionsgefahr?
  • Welche Löschmittel werden für die konkrete Situation benötigt?
  • Ist während oder nach den Arbeiten eine Brandwache erforderlich?

Die DGUV weist beispielsweise darauf hin, dass der Funkenflug beim thermischen Trennen und bei vergleichbaren Schleifarbeiten erhebliche Entfernungen erreichen kann. Besonders nach unten können heiße Partikel über mehrere Stockwerks- oder Arbeitsebenen gelangen.

Brennbare Materialien entfernen, abdecken und Öffnungen sichern

Die wirksamste Maßnahme besteht darin, eine Brandgefahr nach Möglichkeit bereits vor Beginn der Arbeit zu beseitigen. Bewegliche brennbare Materialien sollten deshalb aus dem gefährdeten Bereich entfernt werden.

Ist das nicht vollständig möglich, können weitere Maßnahmen notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • brennbare Gegenstände mit geeigneten Materialien abdecken,
  • Öffnungen und Durchführungen zu benachbarten Bereichen abdichten,
  • Staub- und Materialablagerungen beseitigen,
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen unmittelbar bereithalten,
  • den Arbeitsbereich gegenüber anderen Tätigkeiten absichern.

Entscheidend ist dabei immer die konkrete Umgebung. Eine Standardlösung für jede Heißarbeit gibt es nicht.

Wann ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten wichtig wird

Bei feuergefährlichen Arbeiten in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr ist ein schriftlich organisierter Erlaubnisprozess ein wichtiges Instrument des betrieblichen Brandschutzes. Häufig wird dafür ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, auch Schweißerlaubnis genannt, verwendet.

Darin können beispielsweise festgelegt werden:

  • Arbeitsort und Art der Arbeiten,
  • Ausdehnung des gefährdeten Bereichs,
  • zu entfernende oder abzudeckende Brandlasten,
  • erforderliche Löschmittel,
  • verantwortliche Personen,
  • Brandposten während der Arbeiten,
  • Brandwache und Kontrollintervalle nach Arbeitsende.

Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen Arbeiten unter vorhersehbar gleichen Bedingungen können geeignete Schutzmaßnahmen teilweise auch über eine entsprechende Betriebsanweisung organisiert werden. Welche Lösung passt, sollte anhand der tatsächlichen Brandgefährdung festgelegt werden.

Brandposten und Brandwache sind nicht dasselbe

Im betrieblichen Alltag werden die Begriffe häufig miteinander vermischt. Ihre Aufgaben liegen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Ein Brandposten überwacht während der feuergefährlichen Arbeit den gefährdeten Bereich. Er soll eine mögliche Brandentstehung früh erkennen, bei einem Entstehungsbrand entsprechend reagieren und erforderlichenfalls weitere Hilfe alarmieren.

Die Brandwache wird dagegen insbesondere nach Abschluss der Arbeiten relevant. Sie kontrolliert den Arbeitsbereich und angrenzende Bereiche auf Glimmstellen, verdächtige Erwärmung oder Rauchentwicklung.

Wie lange solche Kontrollen erforderlich sind, lässt sich nicht sinnvoll mit einer einzigen pauschalen Zeitangabe beantworten. Entscheidend sind unter anderem Bauweise, vorhandene Brandlasten, Art der Heißarbeit und Zugänglichkeit möglicher Gefahrenbereiche.

Beschäftigte, die im Betrieb mit dem Verhalten im Brandfall und geeigneten Löschmaßnahmen vertraut sein sollen, können über eine Brandschutzhelfer-Ausbildung beziehungsweise praktische Schulungen zur Brandbekämpfung vorbereitet werden.

Fremdfirmen: Zuständigkeiten vor Beginn klären

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Heißarbeiten durch externe Handwerks- und Serviceunternehmen. Ein externer Schweißer kennt sein Verfahren, aber nicht automatisch die baulichen und betrieblichen Besonderheiten des Auftraggebers.

Das Unternehmen vor Ort kennt dagegen beispielsweise versteckte Installationen, Lagerbereiche, Brandabschnitte, Produktionsabläufe oder besondere Gefahrstoffe.

Deshalb sollten Auftraggeber und Auftragnehmer vor Beginn gemeinsam klären:

  • Wer gibt die Arbeit frei?
  • Wer räumt oder sichert den Arbeitsbereich?
  • Wer stellt geeignete Löschmittel bereit?
  • Wer übernimmt Brandposten und Brandwache?
  • Wer kontrolliert den Bereich nach Arbeitsende?
  • Wie erfolgt die Alarmierung im Ernstfall?

Eine schriftliche Freigabe macht diese Zuständigkeiten nachvollziehbar und hilft, Informationslücken zwischen Auftraggeber und Fremdfirma zu vermeiden.

Typische Fehler bei Heißarbeiten

Viele Probleme entstehen nicht durch das Schweiß- oder Schleifverfahren selbst, sondern durch die Umgebung und die Organisation.

Typische Schwachstellen sind:

  • Funkenflug wird räumlich unterschätzt.
  • Brennbare Materialien bleiben hinter Verkleidungen unberücksichtigt.
  • Öffnungen zu benachbarten Räumen werden nicht gesichert.
  • Löschmittel stehen nicht unmittelbar zur Verfügung.
  • Bei Fremdfirmen sind Verantwortlichkeiten nicht eindeutig geregelt.
  • Nach Arbeitsende findet keine ausreichende Nachkontrolle statt.
  • Der Erlaubnisschein wird lediglich als Formular betrachtet, ohne die tatsächliche Situation vor Ort zu bewerten.

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Ein ausgefülltes Formular verhindert keinen Brand. Entscheidend sind die Maßnahmen, die vor Ort tatsächlich umgesetzt werden.

FAQ: Heißarbeiten und Brandschutz

1. Was zählt zu Heißarbeiten?

Typische feuergefährliche Arbeiten sind beispielsweise Schweißen, Brennschneiden, Löten und thermisches Trennen. Auch Schleifarbeiten können durch starken Funkenflug eine erhebliche Brandgefahr verursachen.

2. Ist für jede Schweißarbeit ein Erlaubnisschein erforderlich?

Nicht jede Tätigkeit benötigt automatisch einen individuellen Erlaubnisschein. Entscheidend sind Arbeitsbereich und Brand- beziehungsweise Explosionsgefahr. Bei Arbeiten außerhalb entsprechend eingerichteter Bereiche und vorhandener Brandgefährdung ist eine schriftliche Freigabe ein wesentliches organisatorisches Instrument.

3. Was ist der Unterschied zwischen Brandposten und Brandwache?

Der Brandposten überwacht den gefährdeten Bereich während der Arbeiten. Eine Brandwache kontrolliert insbesondere nach Arbeitsende weiter auf Glimmstellen, Erwärmungen oder Rauchentwicklung.

4. Wie lange sollte eine Brandwache nach Schweißarbeiten bleiben?

Die erforderliche Dauer hängt von der konkreten Gefährdung ab. Verdeckte Hohlräume, brennbare Bauteile oder schwer einsehbare Bereiche können längere beziehungsweise wiederholte Kontrollen erforderlich machen.

5. Wer ist bei Heißarbeiten durch Fremdfirmen verantwortlich?

Auftraggeber und Auftragnehmer sollten die erforderlichen Schutzmaßnahmen gemeinsam abstimmen. Das Unternehmen kennt die örtlichen Gefährdungen, während die ausführende Firma die Gefahren ihres Arbeitsverfahrens beurteilen kann. Zuständigkeiten und Freigabe sollten vor Arbeitsbeginn eindeutig geregelt sein.

Fazit: Heißarbeiten brauchen Vorbereitung – nicht nur einen Feuerlöscher

Schweißen, Trennen und Schleifen können auch dann einen Brand verursachen, wenn die unmittelbare Arbeitsstelle zunächst unkritisch wirkt. Funkenflug, Wärmeleitung, verdeckte Brandlasten und Öffnungen zu angrenzenden Bereichen machen eine systematische Vorbereitung besonders wichtig.

Unternehmen sollten deshalb Brandgefahren vor Beginn bewerten, brennbare Materialien entfernen oder sichern, geeignete Löschmittel bereitstellen und bei Bedarf Brandposten, Brandwache und einen dokumentierten Freigabeprozess organisieren.

Sie möchten Heißarbeiten in Ihrem Unternehmen sicher organisieren oder Ihre bestehende Brandschutzorganisation überprüfen?
Kontaktieren Sie PAD Kempf für eine individuelle Beratung zum betrieblichen Brandschutz.