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Handhubwagen in Freiburg: Staplerschein nötig?

Handhubwagen – wann braucht man einen Staplerschein?

Viele Betriebe setzen Handhubwagen täglich ein – ob in der Lagerlogistik, im Wareneingang oder bei der Kommissionierung. Doch kaum jemand weiß: Auch Handhubwagen zählen zu den Flurförderzeugen und unterliegen damit bestimmten Vorschriften der DGUV.

Aber braucht man dafür wirklich einen Staplerschein? Oder reicht eine kurze Einweisung durch Kollegen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um Schulungspflicht, UVV-Vorgaben und die Abgrenzung zu anderen Geräten.

Was ist ein Handhubwagen – und zählt er zu Flurförderzeugen?

Ein Handhubwagen (auch „Hubwagen ohne Mitgängerantrieb“) ist ein einfaches Gerät zum innerbetrieblichen Transport von Paletten. Er wird per Hand gezogen oder geschoben, ohne elektrische Unterstützung.

Gemäß DGUV Vorschrift 68 zählt er dennoch zu den Flurförderzeugen – genau wie z. B. Ameisen (Mitgänger-Flurförderzeuge) oder Gabelstapler.

Wichtig: Auch für Handhubwagen gelten Anforderungen an:

  • ✅ Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG)
  • ✅ Sichtprüfung und UVV-Prüfungspflicht im Betrieb
  • ✅ Beauftragung durch den Arbeitgeber

👉 Mehr zu UVV-Prüfungen von Flurförderzeugen

Braucht man einen Staplerschein?

Nein – für Handhubwagen ohne Antrieb ist kein Staplerschein im klassischen Sinn notwendig. Dennoch ist der Betrieb rechtlich nur dann zulässig, wenn:

  • 👨‍🏫 eine fachgerechte Unterweisung erfolgt ist (auch durch geschulte Kollegen möglich)
  • 📋 der Mitarbeiter beauftragt wurde, das Gerät zu führen

Diese Anforderungen sind Bestandteil der Grundausbildung für Flurförderzeuge (Stufe 1). Für größere Geräte oder Mitfahrstapler ist zusätzlich die Stufe 2 erforderlich.

Unterschied zum Mitgängergerät („Ameise“)

Anders als der manuelle Handhubwagen verfügt die sogenannte Ameise über einen elektrischen Antrieb. Hier ist eine bedienerspezifische Schulung erforderlich.

👉 Alles zur „Ameise“ erfahren Sie im Beitrag: Mitgänger-Flurförderzeuge: Wann braucht man einen Schein?

Handhubwagen und UVV-Prüfung – das wird oft vergessen!

Da Handhubwagen in vielen Fällen „mitlaufen“ und keine aufwendige Technik enthalten, werden sie häufig nicht regelmäßig geprüft. Das ist jedoch ein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 68.

UVV-Pflichtig ist:

  • Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person
  • ✅ Sichtprüfung vor der Benutzung
  • ✅ Dokumentation der Prüfung im Betrieb

👉 Mehr zu unseren UVV-Prüfleistungen für Hubwagen & Flurförderzeuge

Fazit: Auch einfache Geräte brauchen klare Regeln

Handhubwagen sind alltäglich – und genau deshalb ist ein sicherer, regelkonformer Betrieb so wichtig. Auch wenn kein offizieller Staplerschein notwendig ist, gelten:

  • 📚 Unterweisungspflicht
  • 📄 Arbeitgeber-Beauftragung
  • 🛠️ UVV-Prüfung jährlich + Sichtprüfung täglich

Haben Sie Fragen zur Schulung oder Prüfung Ihrer Flurförderzeuge?

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