flucht und rettungsplaene im betrieb

Flucht- und Rettungspläne für Betriebe in Freiburg: Pflicht & Regeln

Flucht- und Rettungspläne sind in vielen Unternehmen unvollständig, veraltet – oder fehlen ganz. Dabei schreiben ASR A1.3 und DIN ISO 23601 ganz klar vor, wann solche Pläne Pflicht sind.

Wann sind Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben?

Flucht- und Rettungspläne müssen erstellt werden, wenn:

  • das Gebäude unübersichtlich oder mehrgeschossig ist
  • eine Gefährdung durch Maschinen, Stoffe oder Menschenansammlungen besteht
  • der Betrieb von Kunden, Patienten oder Besuchern genutzt wird

Laut Arbeitsstättenverordnung (§4), ASR A1.3 und DIN ISO 23601 gilt die Pflicht für nahezu alle mittleren und größeren Betriebe.

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Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass die Pläne korrekt, vollständig und gut sichtbar angebracht sind – z. B. in Fluren, Pausenräumen, Produktionsbereichen.

Wie oft muss aktualisiert werden?

Eine jährliche Sichtprüfung wird empfohlen. Eine Neuzeichnung ist erforderlich bei:

  • Umbauten oder Raumänderungen
  • veränderten Fluchtwegen oder Notausgängen
  • neuen Arbeitsbereichen oder Gefahrstoffen

Veraltete Pläne sind im Notfall nicht nur wertlos – sie stellen ein erhebliches Haftungsrisiko dar.

Was muss ein Plan enthalten?

  • Grundriss mit Fluchtwegen & Notausgängen
  • „Sie sind hier“-Kennzeichnung
  • Lage von Feuerlöschern & Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Verhaltensregeln bei Brand & Unfall
  • Symbole gemäß ISO 23601

Fluchtplan vergessen? Ein häufiger Mangel im Arbeitsschutz

Bei Begehungen durch Feuerwehr, Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft gehören Flucht- und Rettungspläne zu den Standard-Prüfpunkten. Ein fehlender oder veralteter Plan kann als Verstoß gewertet werden.

Umsetzung mit PAD-Kempf – auch für KMU

Gerade kleinere Betriebe profitieren von externer Unterstützung. PAD-Kempf bietet in Freiburg & Umgebung:

  • Planaufnahme vor Ort
  • Erstellung oder Aktualisierung nach DIN ISO 23601
  • Farbige Pläne im Aushangsformat (PDF, Druck & digital)
  • Einbindung in Brandschutzkonzepte & Unterweisungen

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💡 Verbindung zum Brandschutz

Flucht- und Rettungspläne sind integraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und ergänzen:

Fazit: Jetzt Pläne prüfen & rechtssicher handeln

Ob Logistikhalle, Büro, Werkstatt oder Pflegeeinrichtung – Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen aktuell gehalten werden.

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