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Flucht- und Rettungspläne für Betriebe in Freiburg: Pflicht & Regeln
Flucht- und Rettungspläne sind in vielen Unternehmen unvollständig, veraltet – oder fehlen ganz. Dabei schreiben ASR A1.3 und DIN ISO 23601 ganz klar vor, wann solche Pläne Pflicht sind.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben?
Flucht- und Rettungspläne müssen erstellt werden, wenn:
Laut Arbeitsstättenverordnung (§4), ASR A1.3 und DIN ISO 23601 gilt die Pflicht für nahezu alle mittleren und größeren Betriebe.
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Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass die Pläne korrekt, vollständig und gut sichtbar angebracht sind – z. B. in Fluren, Pausenräumen, Produktionsbereichen.
Wie oft muss aktualisiert werden?
Eine jährliche Sichtprüfung wird empfohlen. Eine Neuzeichnung ist erforderlich bei:
Veraltete Pläne sind im Notfall nicht nur wertlos – sie stellen ein erhebliches Haftungsrisiko dar.
Was muss ein Plan enthalten?
Fluchtplan vergessen? Ein häufiger Mangel im Arbeitsschutz
Bei Begehungen durch Feuerwehr, Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft gehören Flucht- und Rettungspläne zu den Standard-Prüfpunkten. Ein fehlender oder veralteter Plan kann als Verstoß gewertet werden.
Umsetzung mit PAD-Kempf – auch für KMU
Gerade kleinere Betriebe profitieren von externer Unterstützung. PAD-Kempf bietet in Freiburg & Umgebung:
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💡 Verbindung zum Brandschutz
Flucht- und Rettungspläne sind integraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und ergänzen:
Fazit: Jetzt Pläne prüfen & rechtssicher handeln
Ob Logistikhalle, Büro, Werkstatt oder Pflegeeinrichtung – Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen aktuell gehalten werden.
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