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DGUV 17 & 18: UVV-Prüfung von Traversenliften & Krananlagen in Freiburg
🎭 Prüfung von Krananlagen & Traversenliften nach DGUV 17 & 18 in der Veranstaltungstechnik
Sicherheit bei Veranstaltungen beginnt mit der Technik. Krananlagen, Traversenlifte und andere Hebezeuge kommen in der Event- und Bühnentechnik regelmäßig zum Einsatz – ob bei Konzerten, Messen oder Theaterproduktionen. Damit sie sicher betrieben werden können, schreibt die DGUV klare Prüffristen und Nachweispflichten vor.
👉 Mehr zu unseren Leistungen: UVV-Prüfungen bei PAD-Kempf
DGUV 17 & 18 – die Grundlage für sichere Veranstaltungstechnik
Die DGUV Vorschriften 17 und 18 (ehemals BGV C1) regeln den sicheren Betrieb von Veranstaltungs- und Produktionsstätten. Für Traversenlifte gilt:
Diese Vorgaben sind verpflichtend in den Unfallverhütungsvorschriften verankert und dienen dem Schutz von Beschäftigten, Künstlern und Besuchern.
Prüfpflicht für Traversenlifte & Krananlagen
Der Betreiber ist verantwortlich, die Prüfungen fristgerecht durchzuführen und nachzuweisen. Das Prüfprotokoll bzw. Prüfbuch muss enthalten:
👉 Details zur gesetzlichen Grundlage: DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Typische Mängel in der Veranstaltungstechnik
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Probleme bei Traversenliften und Krananlagen:
Durch eine rechtzeitige UVV-Prüfung werden diese Gefahren erkannt, bevor sie im Betrieb zum Risiko werden.
Durchführung der UVV-Prüfung vor Ort
PAD-Kempf bietet UVV-Prüfungen direkt bei Ihnen im Betrieb oder in der Veranstaltungshalle an. Unsere Fachkräfte prüfen die Traversenlifte nach den Vorgaben der DGUV, dokumentieren die Ergebnisse und versehen die Geräte mit einer aktuellen Prüfplakette. So sind Sie für Behörden, Versicherungen und interne Audits rechtssicher aufgestellt.
👉 Weitere Informationen: UVV-Prüfung von Flurförderzeugen (vergleichbare Abläufe und Anforderungen)
Warum ist die Einhaltung so wichtig?
Fazit: Sicherheit hat oberste Priorität
Gerade in der Veranstaltungs- und Bühnentechnik ist Vertrauen in die Technik entscheidend. Mit regelmäßigen Prüfungen nach DGUV 17 & 18 stellen Sie sicher, dass Ihre Krananlagen und Traversenlifte zuverlässig und gesetzeskonform betrieben werden können.
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