brandschutzhelfer im betrieb richtig benennen schulen

🔥 Pflicht oder Kür? BrandschutzhelferInnen im Betrieb richtig benennen und schulen

Brandschutzhelfer sind keine freiwillige Ergänzung – sie sind Pflicht! Laut ASR A2.2 und DGUV Vorschriften müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelferinnen und -helfern benennen und regelmäßig schulen. PAD-Kempf unterstützt Sie dabei mit klaren Informationen und praxisnahen Schulungen.

Rechtliche Grundlage: Was schreibt die ASR A2.2 vor?

Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verlangt, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sind – bei erhöhter Brandgefahr auch mehr. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Die Schulung muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.

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Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer im Ernstfall?

Brandschutzhelfer sind keine Feuerwehrkräfte – aber sie sind die Ersten, die im Notfall handeln:

  • Erkennen und Melden von Bränden
  • Sicherer Einsatz von Feuerlöschern
  • Evakuierung und Mitarbeitersicherheit unterstützen
  • Einweisung von Einsatzkräften

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Was beinhaltet eine Brandschutzhelferschulung?

Die Schulung nach DGUV und ASR A2.2 umfasst sowohl Theorie als auch Praxis:

  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandklassen & Löschmittel
  • Praktische Löschübungen mit dem Feuerlöscher
  • Evakuierungskonzepte & interne Abläufe

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Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Nur fachkundige Stellen dürfen die Schulung übernehmen. PAD-Kempf bietet zertifizierte und praxisorientierte Schulungen vor Ort oder bei Ihnen im Betrieb – bundesweit.

👉 Unsere Schulungsangebote zur Brandbekämpfung im Überblick

Wie oft ist eine Auffrischung notwendig?

Empfohlen wird eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre – oder früher, wenn sich bauliche, personelle oder organisatorische Gegebenheiten ändern. Die Schulung muss dokumentiert werden und jederzeit nachweisbar sein.

Fazit: Brandschutz braucht klare Verantwortung

Ob Handwerksbetrieb, Industrie oder Büro: Ohne Brandschutzhelfer droht im Ernstfall nicht nur Chaos – sondern auch rechtliche Konsequenzen. Lassen Sie sich unterstützen – von der Brandschutzberatung über die Erstellung von Plänen bis hin zur Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten.

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