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🔥 Pflicht oder Kür? BrandschutzhelferInnen im Betrieb richtig benennen und schulen
Brandschutzhelfer sind keine freiwillige Ergänzung – sie sind Pflicht! Laut ASR A2.2 und DGUV Vorschriften müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelferinnen und -helfern benennen und regelmäßig schulen. PAD-Kempf unterstützt Sie dabei mit klaren Informationen und praxisnahen Schulungen.
Rechtliche Grundlage: Was schreibt die ASR A2.2 vor?
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verlangt, dass mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sind – bei erhöhter Brandgefahr auch mehr. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Die Schulung muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
👉 Alles zum betrieblichen Brandschutz auf einen Blick
Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer im Ernstfall?
Brandschutzhelfer sind keine Feuerwehrkräfte – aber sie sind die Ersten, die im Notfall handeln:
👉 Wie Flucht- und Rettungspläne hier unterstützen
Was beinhaltet eine Brandschutzhelferschulung?
Die Schulung nach DGUV und ASR A2.2 umfasst sowohl Theorie als auch Praxis:
👉 Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PAD-Kempf
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Nur fachkundige Stellen dürfen die Schulung übernehmen. PAD-Kempf bietet zertifizierte und praxisorientierte Schulungen vor Ort oder bei Ihnen im Betrieb – bundesweit.
👉 Unsere Schulungsangebote zur Brandbekämpfung im Überblick
Wie oft ist eine Auffrischung notwendig?
Empfohlen wird eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre – oder früher, wenn sich bauliche, personelle oder organisatorische Gegebenheiten ändern. Die Schulung muss dokumentiert werden und jederzeit nachweisbar sein.
Fazit: Brandschutz braucht klare Verantwortung
Ob Handwerksbetrieb, Industrie oder Büro: Ohne Brandschutzhelfer droht im Ernstfall nicht nur Chaos – sondern auch rechtliche Konsequenzen. Lassen Sie sich unterstützen – von der Brandschutzberatung über die Erstellung von Plänen bis hin zur Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten.
📅 Jetzt Schulung oder Beratung anfragen
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