Brandschutzhelfer sind keine freiwillige Ergänzung – sie sind Pflicht! Laut ASR A2.2 und DGUV Vorschriften müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelferinnen und -helfern benennen und regelmäßig schulen. PAD-Kempf unterstützt Sie dabei mit
