Externer Brandschutzbeauftragter im Mittelstand: Wenn interne Lösungen an ihre Grenzen stoßen In vielen mittelständischen Unternehmen in Freiburg und Südbaden wird Brandschutz „nebenbei“ organisiert – durch die Geschäftsleitung, eine Führungskraft oder einen Mitarbeitenden mit

Worauf es bei der DGUV-konformen Prüfung von Hubarbeitsbühnen wirklich ankommt Hubarbeitsbühnen und Hubtische sind aus Werkstatt, Lager und Produktion in Freiburg und Umgebung kaum wegzudenken. Sie ermöglichen sicheres Arbeiten in der Höhe, den

Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen in SüdbadenDie Brandschutzhelfer-Ausbildung ist für Unternehmen in Deutschland nicht optional, sondern eine gesetzliche Pflicht nach der DGUV Vorschrift 1 sowie der Technischen Regel ASR A2.2.Gerade im Raum Freiburg, Emmendingen und

⚡ Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 – was Unternehmen beachten müssen Elektrische Geräte sind aus keinem Betrieb wegzudenken – ob in der Werkstatt, im Lager oder im Büro. Doch was viele unterschätzen:

Brandschutzhelfer-Ausbildung mit starkem Praxisbezug und individuell auf Ihren Betrieb angepasstBrandschutz kann man nicht nur lernen – man kann ihn erleben! In unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PAD-Kempf erleben Teilnehmende, wie schnell sich aus kleinen Brandursachen

So läuft die Zusammenarbeit mit uns als externem Brandschutzbeauftragten ab Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe in Freiburg und Südbaden greifen dabei auf externe Lösungen

Büros und Verwaltungsgebäude gelten oft als „sichere“ Arbeitsumgebung – doch gerade hier werden Brandrisiken häufig unterschätzt. Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen, defekte Technik oder unbeaufsichtigte Geräte in Teeküchen können im Ernstfall enorme Schäden verursachen. Im folgenden

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Flucht- und Rettungspläne sind in vielen Unternehmen unvollständig, veraltet – oder fehlen ganz. Dabei schreiben ASR A1.3 und DIN ISO 23601 ganz klar vor, wann solche Pläne Pflicht sind. Wann sind Flucht- und

Brandschutzhelfer sind keine freiwillige Ergänzung – sie sind Pflicht! Laut ASR A2.2 und DGUV Vorschriften müssen Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelferinnen und -helfern benennen und regelmäßig schulen. PAD-Kempf unterstützt Sie dabei mit

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