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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen: Was Unternehmen vor dem Einsatz klären sollten
Hubarbeitsbühnen im Betrieb: Diese Punkte sollten vor dem Einsatz geklärt sein
Hubarbeitsbühnen ermöglichen sicheres und effizientes Arbeiten in der Höhe – vorausgesetzt, Maschine, Bedienperson und Einsatzort passen zusammen. Genau hier liegt in vielen Unternehmen die organisatorische Herausforderung. Eine geschulte Bedienperson und eine technisch kontrollierte Bühne allein reichen nicht aus, wenn Untergrund, Verkehrswege, Wetterbedingungen oder die Rettung im Notfall vorher nicht berücksichtigt wurden.
Vor jedem Einsatz sollten Unternehmen deshalb klären, unter welchen Bedingungen die Hubarbeitsbühne tatsächlich verwendet wird. Besonders bei wechselnden Einsatzorten, Baustellen oder Arbeiten im laufenden Betrieb können sich die Bedingungen kurzfristig verändern.
PAD Kempf unterstützt Unternehmen sowohl bei der Ausbildung von Bedienerinnen und Bedienern von Hubarbeitsbühnen als auch bei der UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen.
1. Vor dem Einsatz: Passt die Hubarbeitsbühne zur Aufgabe?
Nicht jede Hubarbeitsbühne ist für jeden Einsatz geeignet. Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen oder Teleskoparbeitsbühnen unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich Arbeitshöhe, Reichweite, Tragfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten.
Vor Arbeitsbeginn sollten daher unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:
Eine kurze Einsatzplanung verhindert, dass erst bei bereits aufgestellter Bühne festgestellt wird, dass Reichweite, Tragfähigkeit oder Bauart nicht zur Aufgabe passen.
2. Untergrund und Verkehrswege: Standsicherheit beginnt am Boden
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Blick ausschließlich nach oben zu richten. Für die Standsicherheit einer Hubarbeitsbühne ist jedoch der Untergrund entscheidend.
Unebenheiten, Schächte, Kanäle, aufgefüllte Flächen oder durch Regen aufgeweichter Boden können problematisch werden. Auch die zulässigen Stütz- und Radlasten sollten berücksichtigt werden.
Vor dem Einsatz sollte deshalb geklärt werden:
Gerade in Produktionsbereichen oder auf Betriebshöfen sollte der Arbeitsbereich deutlich vom laufenden Verkehr getrennt werden.
3. Bedienerqualifikation und betriebliche Beauftragung gehören zusammen
Hubarbeitsbühnen sollten nur von geeigneten und entsprechend qualifizierten Personen bedient werden. Eine Ausbildung vermittelt wichtige theoretische und praktische Grundlagen – beispielsweise zu Bauarten, Standsicherheit, Bedienung, Gefahrenbereichen und Verhalten bei Störungen.
Damit endet die Verantwortung des Unternehmens jedoch nicht. Die Bedienperson sollte außerdem mit der konkret verwendeten Bühne und den Bedingungen am Einsatzort vertraut sein.
Zu einer sauberen betrieblichen Organisation gehören daher:
Informationen zur Qualifizierung bietet PAD Kempf auf der Seite Ausbildung zum Bediener bzw. zur Bedienerin von Arbeitsbühnen.
4. Wind, Wetter und Rettung: Was passiert, wenn etwas nicht nach Plan läuft?
Bei Einsätzen im Freien können sich die Bedingungen schnell verändern. Wind beeinflusst insbesondere bei ausgefahrenem Ausleger die Standsicherheit. Maßgeblich sind dabei die Angaben des Herstellers und die tatsächlichen Bedingungen am Einsatzort.
Auch Regen kann den Untergrund verändern. Arbeiten sollten deshalb nicht ausschließlich anhand einer Wettervorhersage geplant werden – entscheidend ist die Situation vor Ort.
Ebenso wichtig ist die Frage, wie eine Person aus der Höhe zurückgebracht werden kann, wenn die normale Bedienung ausfällt.
Ein Rettungskonzept sollte unter anderem berücksichtigen:
Diese Fragen erst im Störungsfall zu beantworten, ist zu spät. Das Rettungsverfahren sollte vor Arbeitsbeginn bekannt und organisatorisch vorbereitet sein.
5. UVV-Prüfung und Kontrolle vor Arbeitsbeginn nicht verwechseln
Auch der technische Zustand der Hubarbeitsbühne gehört zur Einsatzplanung. Hubarbeitsbühnen sind wiederkehrend durch eine entsprechend befähigte Person zu kontrollieren. In der Praxis gehört die mindestens jährliche Prüfung fest in die betriebliche Prüfplanung.
Weitere Informationen bietet PAD Kempf unter UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen.
Die wiederkehrende Prüfung ersetzt jedoch nicht die Kontrolle vor dem konkreten Einsatz. Bedienpersonen sollten vor Arbeitsbeginn eine Sicht- und Funktionskontrolle durchführen und beispielsweise auf erkennbare Beschädigungen, Sicherheitseinrichtungen, Bedienelemente und Auffälligkeiten achten.
Damit greifen drei Ebenen ineinander: regelmäßige technische Prüfung, qualifizierte Bedienperson und betriebliche Einsatzplanung.
FAQ: Hubarbeitsbühnen sicher im Betrieb einsetzen
1. Reicht eine Bedienerschulung für den Einsatz einer Hubarbeitsbühne aus?
Die Qualifikation ist eine wesentliche Voraussetzung. Zusätzlich sollte die Bedienperson in die konkret verwendete Maschine eingewiesen, über die Gefährdungen am Einsatzort unterrichtet und betrieblich beauftragt werden.
2. Was sollte vor dem Aufstellen einer Hubarbeitsbühne bewertet werden?
Besonders wichtig sind Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrunds, mögliche Schächte oder Hohlräume, Verkehrswege, Hindernisse, Arbeitsbereich sowie die erforderliche Abstützung.
3. Darf eine Hubarbeitsbühne bei Wind eingesetzt werden?
Entscheidend sind die Herstellerangaben der jeweiligen Maschine und die tatsächlichen Windbedingungen am Einsatzort. Besonders bei Arbeiten in Höhe können lokal deutlich andere Windverhältnisse als am Boden auftreten.
4. Braucht man für Hubarbeitsbühnen ein Rettungskonzept?
Unternehmen sollten vor dem Einsatz klären, wie Personen bei einer Störung oder einem Notfall sicher aus der Höhe zurückgebracht werden können. Dazu gehören beispielsweise Notablass, Bodensteuerung, Alarmierung und entsprechend eingewiesene Personen.
5. Wie oft sollte eine Hubarbeitsbühne kontrolliert werden?
Die wiederkehrende technische Prüfung durch eine befähigte Person ist mindestens einmal jährlich vorgesehen. Zusätzlich gehört eine Sicht- und Funktionskontrolle vor der Nutzung zum sicheren betrieblichen Einsatz.
Fazit: Der sichere Einsatz einer Hubarbeitsbühne beginnt nicht erst mit dem Hochfahren des Arbeitskorbs. Unternehmen sollten vorher klären, ob Maschine, Bedienperson, Untergrund, Arbeitsbereich, Wetterbedingungen und Rettungsorganisation zusammenpassen. Eine klare Einsatzfreigabe hilft, diese Punkte systematisch zusammenzuführen.
Sie möchten Mitarbeitende für Hubarbeitsbühnen qualifizieren oder eine UVV-Prüfung Ihrer Arbeitsbühnen organisieren?
Kontaktieren Sie PAD Kempf für eine individuelle Schulungs- oder Prüfungsanfrage.
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