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Teleskopmaschinen im Einsatz: Welche Qualifikation Bediener vor der Nutzung brauchen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit generativer KI erstellt oder bearbeitet.

Teleskopmaschinen sicher bedienen: Warum der normale Staplerschein nicht ausreicht

Teleskopmaschinen sind vielseitig einsetzbar: Sie transportieren Lasten, arbeiten mit Gabelzinken oder Schaufeln, können je nach Ausführung Kranaufgaben übernehmen oder mit einer geeigneten Arbeitsbühne eingesetzt werden. Genau diese Vielseitigkeit führt in Unternehmen jedoch häufig zu einem Missverständnis: Viele gehen davon aus, dass ein vorhandener Staplerschein automatisch zum Bedienen einer Teleskopmaschine berechtigt.

Das ist nicht der Fall. Für geländegängige Teleskopstapler gibt es seit 2016 einen eigenständigen Qualifikationsgrundsatz. Bedienpersonen benötigen eine auf die Teleskopmaschine und den jeweiligen Einsatz zugeschnittene Qualifikation. Je nach Gerät, Ausstattung, Anbaugeräten und Einsatzbereich kann die Ausbildung mehrere Tage umfassen.

PAD Kempf bietet die passende Ausbildung zum Teleskopmaschinenführer bzw. zur Teleskopmaschinenführerin an. Unternehmen können Schulungsumfang und Termine individuell über die Kontaktseite abstimmen.

Warum ein Staplerschein für Teleskopmaschinen nicht genügt

Auf den ersten Blick ähneln sich Stapler und Teleskopstapler: Beide können Lasten aufnehmen, bewegen und absetzen. Technisch und sicherheitsrelevant unterscheiden sich die Geräte jedoch erheblich.

Ein Teleskopstapler verfügt über einen ausfahrbaren Ausleger. Dadurch verändern sich Reichweite, Lastmoment, Schwerpunkt und Standsicherheit während des Arbeitseinsatzes. Zusätzlich können unterschiedliche Anbaugeräte eingesetzt werden.

Eine Teleskopmaschine kann beispielsweise mit folgenden Komponenten arbeiten:

  • Gabelzinken
  • Ladeschaufeln
  • Lasthaken oder Winden
  • drehbaren Oberwagen
  • integrierten Arbeitsbühnen

Damit verändert sich auch die Gefährdung. Wer einen klassischen Gabelstapler sicher bedienen kann, kennt deshalb nicht automatisch die Anforderungen einer Teleskopmaschine.

Der klassische Staplerschein in Freiburg bleibt die richtige Qualifikation für entsprechende Flurförderzeuge – für geländegängige Teleskopstapler ist jedoch eine separate Qualifizierung vorgesehen.

Welche Qualifikationsstufen bei Teleskopstaplern unterschieden werden

Die Qualifizierung richtet sich danach, welche Maschine und welche Funktionen tatsächlich genutzt werden. Deshalb sollten Unternehmen zunächst klären, welche Teleskopmaschinen vorhanden sind und für welche Tätigkeiten sie eingesetzt werden.

Grundsätzlich wird zwischen mehreren Stufen unterschieden:

Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung

Die Grundqualifizierung betrifft geländegängige Teleskopstapler mit starrem Aufbau. Vermittelt werden theoretische und praktische Grundlagen sowie der sichere Umgang mit typischen Anbaugeräten wie Gabelzinken, Ladeschaufel oder Lasthaken.

Stufe 2a: Drehbarer Oberwagen und Kranbetrieb

Bei Teleskopmaschinen mit drehbarem Oberwagen entstehen zusätzliche Gefährdungen. Deshalb ist für diesen Einsatzbereich eine weiterführende Qualifikation vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Standsicherheit, Kranbetrieb und das sichere Anschlagen beziehungsweise Bewegen von Lasten.

Stufe 2b: Einsatz als Hubarbeitsbühne

Wird eine dafür geeignete Teleskopmaschine mit integrierter Arbeitsbühne eingesetzt, kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Bedienpersonen sollten insbesondere die zusätzlichen Gefährdungen beim Heben von Personen kennen.

Stufe 3: Betriebliche oder baustellenbezogene Unterweisung

Die allgemeine Qualifikation allein reicht noch nicht für jeden betrieblichen Einsatz. Die Bedienperson sollte zusätzlich mit der tatsächlich eingesetzten Maschine, ihren Anbaugeräten und den Bedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz vertraut gemacht werden.

Je nach erforderlichen Qualifikationsstufen, Vorkenntnissen und Geräteausstattung kann die Ausbildung mehrere Tage dauern – in umfangreicheren Fällen bis zu etwa fünf Tagen.

Anbaugeräte verändern die Maschine – und die Anforderungen

Eine der größten Besonderheiten von Teleskopmaschinen ist ihre Flexibilität. Genau deshalb sollte vor dem Einsatz eindeutig geklärt werden, welche Anbaugeräte verwendet werden dürfen und welche Qualifikation dazu erforderlich ist.

Für Bedienpersonen sind unter anderem folgende Punkte wichtig:

  • Welche Anbaugeräte sind für die Maschine freigegeben?
  • Wie verändert sich die Tragfähigkeit?
  • Wie verändert sich der Schwerpunkt?
  • Welche Tragfähigkeitsdiagramme gelten für den jeweiligen Rüstzustand?
  • Wie wird das Anbaugerät sicher aufgenommen und verriegelt?
  • Welche zusätzlichen Gefährdungen entstehen beim Kran- oder Bühnenbetrieb?

Eine Maschine, die morgens Paletten mit Gabelzinken transportiert und später mit Lasthaken oder Arbeitsbühne eingesetzt wird, stellt die Bedienperson vor unterschiedliche Aufgaben. Die Qualifikation sollte deshalb zum realen Einsatzspektrum passen.

Sichtverhältnisse, Verkehrswege und Standsicherheit richtig beurteilen

Teleskopmaschinen werden häufig auf Baustellen, Betriebshöfen, in Industrieanlagen oder auf unbefestigten Flächen eingesetzt. Neben der Maschine selbst spielt deshalb die Umgebung eine zentrale Rolle.

Typische Themen einer praxisnahen Unterweisung sind:

  • freigegebene Fahr- und Verkehrswege
  • eingeschränkte Sicht durch Maschine oder Last
  • Einsatz eines Einweisers oder Sicherungspostens
  • Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit
  • standsichere Abstützung der Maschine
  • Arbeiten an Böschungen oder geneigten Flächen
  • Abstände zu elektrischen Freileitungen

Gerade ein ausgefahrener Teleskoparm verändert die physikalischen Bedingungen erheblich. Lastgewicht, Reichweite, Bodenneigung, Abstützung und Wind können gemeinsam darüber entscheiden, ob die Maschine standsicher betrieben werden kann.

Qualifikationsnachweis allein reicht nicht: Unternehmen brauchen eine interne Beauftragung

Nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung und Prüfung erhält die Bedienperson einen Befähigungsnachweis. Damit ist der betriebliche Prozess jedoch noch nicht abgeschlossen.

Unternehmen sollten zusätzlich sicherstellen, dass die Person mit den konkreten Maschinen und Einsatzbedingungen vertraut ist. Dazu gehört die betriebliche beziehungsweise baustellenbezogene Unterweisung.

Vor dem selbstständigen Einsatz sollten deshalb folgende Fragen beantwortet sein:

  • Liegt die erforderliche Teleskopmaschinen-Qualifikation vor?
  • Deckt sie die tatsächlich verwendete Geräteart ab?
  • Sind notwendige Zusatzqualifikationen vorhanden?
  • Wurde die Person auf der konkreten Maschine eingewiesen?
  • Kennt sie die verwendeten Anbaugeräte?
  • Wurden Verkehrswege und betriebliche Gefährdungen vermittelt?
  • Liegt die schriftliche Beauftragung durch das Unternehmen vor?

Weitere Schulungs- und Qualifizierungsangebote rund um Maschinen, Flurförderzeuge und Arbeitssicherheit finden Unternehmen in der PAD Kempf Akademie.

FAQ: Teleskopmaschinen und Qualifikation

1. Darf ich mit einem normalen Staplerschein eine Teleskopmaschine fahren?

Nein. Die Qualifikation für klassische Flurförderzeuge ersetzt nicht die spezielle Qualifikation für geländegängige Teleskopstapler. Für diese Geräte gilt ein eigener Qualifikationsgrundsatz.

2. Seit wann gibt es einen eigenen Qualifikationsnachweis für Teleskopstapler?

Der eigenständige DGUV Grundsatz für die Qualifizierung von Fahrerinnen und Fahrern geländegängiger Teleskopstapler wurde erstmals 2016 veröffentlicht und später aktualisiert.

3. Wie lange dauert die Teleskopmaschinen-Schulung?

Das hängt von Vorkenntnissen, Maschine, Ausstattung und benötigten Qualifikationsstufen ab. Neben der Grundqualifizierung können Zusatzqualifikationen und eine betriebliche Einweisung erforderlich sein. Dadurch kann die Ausbildung mehrere Tage umfassen.

4. Braucht man für einen Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen eine zusätzliche Qualifikation?

Ja. Für Geräte mit drehbarem Oberwagen ist eine Zusatzqualifizierung vorgesehen. Gleiches gilt für bestimmte Einsätze als Hubarbeitsbühne.

5. Kann PAD Kempf die Schulung direkt für unser Unternehmen durchführen?

Ja. Der Schulungsumfang kann passend zu den vorhandenen Maschinen, Anbaugeräten und betrieblichen Einsatzbedingungen abgestimmt werden. Termine werden individuell vereinbart.

Teleskopmaschinen sind vielseitig – genau deshalb brauchen Bedienpersonen eine Qualifikation, die zur tatsächlichen Maschine und ihrem Einsatz passt. Ein vorhandener Staplerschein allein sollte nicht als ausreichender Nachweis angesehen werden.

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Kontaktieren Sie PAD Kempf und fragen Sie einen individuellen Schulungstermin an.