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🧗 Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe – wann gilt die PSA-Pflicht?

PSA-Pflicht – das gilt im Detail

Arbeiten in der Höhe gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb. Ob bei Wartungen, Dacharbeiten, im Lager oder bei der Montage von Solaranlagen – schon ein kleiner Fehler kann schwere Folgen haben. Darum schreibt die DGUV klare Regeln für den Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten vor.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die PSA-Pflicht gilt, welche Ausrüstung vorgeschrieben ist, wie oft sie geprüft werden muss und warum auch Minijobber in die Unterweisungen einbezogen werden müssen.


Wann gilt die PSA-Pflicht bei Arbeiten in der Höhe?

Laut DGUV Regel 112-198 und 112-199 ist PSAgA immer dann erforderlich, wenn eine Absturzgefahr besteht und keine kollektiven Schutzmaßnahmen (z. B. Geländer oder Fanggerüste) möglich oder ausreichend sind.

Typische Anwendungsbereiche:

  • 🏭 Lager- und Hochregaltechnik (z. B. bei Wartung von Regalanlagen)
  • 🏗 Arbeiten auf Dächern, Hallendächern oder Lichtkuppeln
  • 🔋 Montage von Photovoltaik- und Solaranlagen
  • 🚧 Einsatz von Hubarbeitsbühnen, Steigsystemen oder Teleskopstaplern

👉 Siehe auch: Abseilschulung & Abseiltraining für Hochregalstapler


Welche Ausrüstung ist vorgeschrieben?

Die PSAgA besteht aus mehreren Komponenten, die zusammen das sichere Arbeiten in der Höhe ermöglichen:

  • 🦺 Auffanggurt – korrekt eingestellt und angepasst
  • 🔗 Verbindungsmittel mit Falldämpfer oder Höhensicherungsgerät
  • 🪢 Anschlagpunkte – geprüft und zugelassen
  • 🧰 Rettungsausrüstung für Notfälle (z. B. Abseilgerät)

Wichtig: Die Ausrüstung muss auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sein. Ein falscher Gurt oder unpassendes Verbindungsmittel kann im Ernstfall lebensgefährlich sein.


Wie oft müssen Auffanggurte geprüft werden?

Gemäß DGUV Regel 112-198 müssen alle Bestandteile der PSAgA mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung umfasst unter anderem:

  • 🔍 Sichtkontrolle auf Beschädigungen (Nähte, Bänder, Karabiner)
  • 📋 Prüfung auf Lesbarkeit der Kennzeichnung
  • 🧾 Dokumentation im Prüfprotokoll / PSA-Prüfbuch

Bei sichtbaren Mängeln oder unsicherem Zustand muss die Ausrüstung sofort außer Betrieb genommen werden.

👉 Mehr dazu: UVV-Prüfungen & sicherheitsrelevante Prüfungen


Schulungspflicht – gilt das auch für Minijobber?

Ja, eindeutig! Die Schulungspflicht nach DGUV gilt für alle Beschäftigten – unabhängig von Beschäftigungsform oder Arbeitszeit. Das bedeutet: Auch Teilzeitkräfte und Minijobber müssen im Umgang mit PSA gegen Absturz unterwiesen werden, bevor sie entsprechende Tätigkeiten ausführen dürfen.

Diese Unterweisung muss regelmäßig (mind. einmal jährlich) wiederholt und dokumentiert werden.

👉 Weitere Infos: Schulungspflicht bei Minijobs & Teilzeit – gilt die UVV auch hier?


Praxisbezug: Wie läuft die Unterweisung ab?

Bei PAD-Kempf in Freiburg werden Mitarbeitende praxisnah auf den Umgang mit PSAgA vorbereitet. Unsere Abseilschulung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern zeigt realistische Szenarien – z. B. Selbstrettung aus der Höhe oder sichere Nutzung von Auffanggurten.

Die Unterweisung umfasst u. a.:

  • 📘 Rechtliche Grundlagen & Gefährdungsbeurteilung
  • 🎯 Auswahl & Anwendung der passenden PSAgA
  • 🔧 Praktische Übungen mit Gurt, Seil & Anschlagpunkt
  • 📄 Dokumentation & Prüfprotokolle

❓ FAQ: Häufige Fragen zur PSA-Pflicht & Arbeitssicherheit

1. Wann ist PSAgA im Betrieb zwingend vorgeschrieben?

Immer dann, wenn eine Absturzgefahr besteht und keine kollektiven Schutzmaßnahmen (z. B. Geländer) vorhanden sind – z. B. bei Dacharbeiten, in Hochregalen oder bei Wartungen in der Höhe.

2. Wie oft müssen Auffanggurte geprüft werden?

Laut DGUV Regel 112-198 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Bei Beschädigung oder Unsicherheit muss das Equipment sofort ausgetauscht werden.

3. Wer darf PSAgA prüfen?

Nur befähigte Personen mit entsprechender Sachkunde und Erfahrung. Die Prüfung wird dokumentiert – ähnlich wie bei einer UVV-Prüfung.

4. Müssen auch Minijobber und Aushilfen unterwiesen werden?

Ja. Die DGUV schreibt vor, dass alle Beschäftigten – unabhängig von Stundenumfang oder Anstellung – regelmäßig unterwiesen werden müssen. Sicherheit gilt für alle!

5. Wie kann ich meine Mitarbeitenden auf Arbeiten in der Höhe vorbereiten?

Mit praxisnahen Trainings, wie z. B. unserer Abseilschulung. Dort lernen Mitarbeitende den sicheren Umgang mit Gurten, Seilen und Rettungstechniken.


💡 Fazit: Sicherheit durch Wissen und Kontrolle

Die richtige Verwendung und regelmäßige Prüfung von PSA gegen Absturz ist entscheidend, um Unfälle bei Arbeiten in der Höhe zu vermeiden. Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig und lassen Sie die Ausrüstung prüfen – das schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen Folgen.

👉 Jetzt Termin vereinbaren oder Beratung anfragen: Kontakt zu PAD-Kempf


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