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📦 Mitgänger-Flurförderzeug „Ameise“: Staplerschein nötig?
Mitgänger-Flurförderzeuge wie die „Ameise“ sind in vielen Betrieben unverzichtbar – aber oft herrscht Unklarheit, ob der Staplerschein auch hierfür erforderlich ist. In diesem Beitrag klären wir, wann eine Schulung notwendig ist, welche Vorschriften gelten und warum eine Sicherheitsunterweisung auch ohne Führerschein Pflicht bleibt.
Was ist eine „Ameise“ – und gehört sie zum Staplerschein?
Die „Ameise“ ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Mitgänger-Flurförderzeug. Sie wird per Deichsel bedient und dient dem Heben und Transportieren von Paletten. Solche Geräte verfügen in der Regel über keine Mitfahrmöglichkeit und gelten als einfach zu bedienen.
👉 Zur Übersicht aller Flurförderzeuge & Staplerschulungen
Was sagt die DGUV Vorschrift 68?
Laut DGUV Vorschrift 68 („Flurförderzeuge“) ist ein Staplerschein nur dann erforderlich, wenn das Gerät komplexer oder gefährlicher ist – etwa bei Mitfahrplattformen, höheren Geschwindigkeiten oder speziellen Einsatzbedingungen.
👉 Wichtig: Alle Geräte unterliegen der regelmäßigen UVV-Prüfung nach DGUV
Typische Fehler im Umgang mit der Ameise
Schulungspflicht: Unterweisung ist immer Pflicht
Auch wenn kein Staplerschein verlangt wird, ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz eine Sicherheitsunterweisung zwingend vorgeschrieben – und zwar vor dem ersten Einsatz sowie bei Änderungen oder neuen Gefährdungen.
👉 Zur Sicherheitsunterweisung bei PAD-Kempf
Fazit: Die Ameise ist kein Spielzeug – sondern ein Arbeitsmittel
Für viele Geräte reicht der normale Staplerschein nicht – oder er ist gar nicht erforderlich. Entscheidend ist die richtige Einschätzung des Risikos. Auch bei der Ameise gilt: Nur wer unterwiesen ist, darf sie einsetzen. PAD-Kempf bietet hierfür praxisnahe Unterweisungen und vollständige Schulungspakete für alle Flurförderzeuge.
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