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📦 Mitgänger-Flurförderzeug „Ameise“: Staplerschein nötig?

Mitgänger-Flurförderzeuge wie die „Ameise“ sind in vielen Betrieben unverzichtbar – aber oft herrscht Unklarheit, ob der Staplerschein auch hierfür erforderlich ist. In diesem Beitrag klären wir, wann eine Schulung notwendig ist, welche Vorschriften gelten und warum eine Sicherheitsunterweisung auch ohne Führerschein Pflicht bleibt.

Was ist eine „Ameise“ – und gehört sie zum Staplerschein?

Die „Ameise“ ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Mitgänger-Flurförderzeug. Sie wird per Deichsel bedient und dient dem Heben und Transportieren von Paletten. Solche Geräte verfügen in der Regel über keine Mitfahrmöglichkeit und gelten als einfach zu bedienen.

👉 Zur Übersicht aller Flurförderzeuge & Staplerschulungen

Was sagt die DGUV Vorschrift 68?

Laut DGUV Vorschrift 68 („Flurförderzeuge“) ist ein Staplerschein nur dann erforderlich, wenn das Gerät komplexer oder gefährlicher ist – etwa bei Mitfahrplattformen, höheren Geschwindigkeiten oder speziellen Einsatzbedingungen.

  • Kein Staplerschein notwendig: einfache Mitgängergeräte wie manuelle oder elektrische Ameisen
  • Staplerschein notwendig: z. B. Schubmaststapler, Mitfahrstapler, Hochregalstapler

👉 Wichtig: Alle Geräte unterliegen der regelmäßigen UVV-Prüfung nach DGUV

Typische Fehler im Umgang mit der Ameise

  • Unzureichende Sicht bei Rückwärtsfahrt
  • Bedienung ohne Einweisung
  • Transport auf unebenem Untergrund
  • Fehlende persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe)

Schulungspflicht: Unterweisung ist immer Pflicht

Auch wenn kein Staplerschein verlangt wird, ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz eine Sicherheitsunterweisung zwingend vorgeschrieben – und zwar vor dem ersten Einsatz sowie bei Änderungen oder neuen Gefährdungen.

  • Geräteeigenschaften & Grenzen
  • Typische Gefährdungen im Arbeitsumfeld
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen
  • Praktische Einweisung am Gerät

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Fazit: Die Ameise ist kein Spielzeug – sondern ein Arbeitsmittel

Für viele Geräte reicht der normale Staplerschein nicht – oder er ist gar nicht erforderlich. Entscheidend ist die richtige Einschätzung des Risikos. Auch bei der Ameise gilt: Nur wer unterwiesen ist, darf sie einsetzen. PAD-Kempf bietet hierfür praxisnahe Unterweisungen und vollständige Schulungspakete für alle Flurförderzeuge.

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