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🚜 Flurförderzeuge im Vergleich: Was zählt zum Staplerschein – und was nicht?
Viele Geräte – aber nicht alle erfordern einen Staplerschein: In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Flurförderzeuge laut Vorschriften eine Bedienerschulung voraussetzen – und bei welchen Geräten eine Unterweisung ausreicht.
Was sind Flurförderzeuge – und warum ist die Abgrenzung wichtig?
Gemäß DGUV Vorschrift 68 gelten Flurförderzeuge als „fördertechnische Arbeitsmittel, die mit Antrieb auf dem Boden fahren und zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten dienen“. Die richtige Einordnung entscheidet über die Schulungspflicht.
Geräteklassen im Überblick
✅ Staplerscheinpflichtige Flurförderzeuge
Für diese Geräte ist eine Bedienerschulung mit Prüfung nach DGUV erforderlich:
👉 Zur Schulungsseite Staplerschein in Freiburg
❌ Geräte ohne Staplerscheinpflicht (aber Unterweisung nötig)
Folgende Geräte benötigen keinen klassischen Staplerschein, aber eine dokumentierte Unterweisung:
👉 Mehr zur Schulung von Ameisen & Sonderfahrzeugen
Rechtliche Grundlagen
👉 Zur Übersicht aller Schulungen & Unterweisungen bei PAD-Kempf
Warum die Abgrenzung oft falsch eingeschätzt wird
„Ameisen“ und ähnliche Geräte wirken harmlos – können aber bei unsachgemäßer Nutzung schwere Unfälle verursachen. Ohne Unterweisung drohen rechtliche Folgen und hohe Risiken im Betrieb.
👉 Jetzt zur passenden Unterweisung für Ihre Geräte beraten lassen
Fazit: Schulungspflicht prüfen – und gezielt umsetzen
✅ Nicht alle Geräte erfordern einen Staplerschein
⚠️ Aber alle motorisierten Flurförderzeuge erfordern eine qualifizierte Unterweisung
PAD-Kempf bietet für Unternehmen in Freiburg & Umgebung gezielte Schulungen – vom Gabelstapler bis zur Ameise.
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