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Wer darf unterweisen? Voraussetzungen für Sicherheitsunterweisungen im Betrieb
Sicherheitsunterweisungen sind Pflicht – doch wer im Unternehmen darf diese Unterweisungen überhaupt durchführen? Gerade in mittelständischen Betrieben in Freiburg und Umgebung stellen sich viele Verantwortliche und HR-Abteilungen diese Frage. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen an unterweisende Personen gestellt werden, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie die nötigen Nachweise erbringen.
Sicherheitsunterweisung: Pflicht für alle Beschäftigten
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 müssen alle Beschäftigten regelmäßig zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden:
👉 Mehr dazu: Sicherheitsunterweisungen in Freiburg: Pflicht, Inhalte & Umsetzung
Wer darf unterweisen?
Nicht jeder Mitarbeiter darf automatisch Sicherheitsunterweisungen durchführen. Unterweisende Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Anforderungen an die unterweisende Person:
Typische Beispiele für Unterweisende im Betrieb:
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften sind:
👉 Mehr zu den rechtlichen Grundlagen: UVV-Prüfungen & Unterweisungen bei PAD-Kempf
Nachweise und Dokumentation
Damit die Sicherheitsunterweisung im Falle einer Prüfung oder eines Unfalls gerichtsfest ist, muss sie dokumentiert werden.
Was muss dokumentiert werden?
👉 Vorlagen & Unterstützung erhalten Sie bei uns: Kontakt zu PAD-Kempf
Wann empfiehlt sich externe Unterstützung?
Gerade bei komplexen Themen (z. B. Bedienung von Flurförderzeugen, Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Gefahrstoffen) oder bei fehlender interner Expertise ist es sinnvoll, externe Schulungspartner einzubinden.
PAD-Kempf bietet in Freiburg und Umgebung:
👉 Aktuelle Schulungsangebote: Termine & Schulungen bei PAD-Kempf
Fazit: Qualifikation ist entscheidend
Wer unterweist, trägt Verantwortung. Achten Sie darauf, dass Unterweisende im Unternehmen gut qualifiziert sind und über die nötigen Kenntnisse verfügen. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen gleichermaßen.
PAD-Kempf unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung – ob durch externe Unterweisung oder durch Qualifizierung Ihrer internen Unterweiser.
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