sicherheitsunterweisungen wer darf unterweisen

Wer darf unterweisen? Voraussetzungen für Sicherheitsunterweisungen im Betrieb

Sicherheitsunterweisungen sind Pflicht – doch wer im Unternehmen darf diese Unterweisungen überhaupt durchführen? Gerade in mittelständischen Betrieben in Freiburg und Umgebung stellen sich viele Verantwortliche und HR-Abteilungen diese Frage. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen an unterweisende Personen gestellt werden, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie die nötigen Nachweise erbringen.

Sicherheitsunterweisung: Pflicht für alle Beschäftigten

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 müssen alle Beschäftigten regelmäßig zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden:

  • Vor Aufnahme einer Tätigkeit
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder neuen Gefährdungen
  • Mindestens einmal jährlich als Wiederholungsunterweisung

👉 Mehr dazu: Sicherheitsunterweisungen in Freiburg: Pflicht, Inhalte & Umsetzung

Wer darf unterweisen?

Nicht jeder Mitarbeiter darf automatisch Sicherheitsunterweisungen durchführen. Unterweisende Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Anforderungen an die unterweisende Person:

  • ✅ Fachkenntnisse über die Arbeitsmittel, Tätigkeiten und Gefahren im jeweiligen Bereich
  • ✅ Methodische Kompetenz, um Inhalte verständlich zu vermitteln
  • ✅ Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften
  • ✅ Persönliche Zuverlässigkeit und Vorbildfunktion

Typische Beispiele für Unterweisende im Betrieb:

  • Führungskräfte (z. B. Meister, Teamleiter, Abteilungsleiter)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Externe Schulungsdienstleister (z. B. PAD-Kempf)

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften sind:

  • § 12 ArbSchG: Pflicht zur Unterweisung
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Anforderungen an die Durchführung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Unterweisung bei Verwendung von Arbeitsmitteln
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Spezielle Unterweisungen bei Gefahrstoffen

👉 Mehr zu den rechtlichen Grundlagen: UVV-Prüfungen & Unterweisungen bei PAD-Kempf

Nachweise und Dokumentation

Damit die Sicherheitsunterweisung im Falle einer Prüfung oder eines Unfalls gerichtsfest ist, muss sie dokumentiert werden.

Was muss dokumentiert werden?

  • Datum der Unterweisung
  • Inhalte/Themen
  • Name der unterwiesenen Personen
  • Name des/der Unterweisenden
  • Unterschrift aller Teilnehmenden

👉 Vorlagen & Unterstützung erhalten Sie bei uns: Kontakt zu PAD-Kempf

Wann empfiehlt sich externe Unterstützung?

Gerade bei komplexen Themen (z. B. Bedienung von Flurförderzeugen, Arbeiten in der Höhe, Umgang mit Gefahrstoffen) oder bei fehlender interner Expertise ist es sinnvoll, externe Schulungspartner einzubinden.

PAD-Kempf bietet in Freiburg und Umgebung:

  • Fachkundige Sicherheitsunterweisungen für verschiedenste Branchen
  • Trainer-Schulungen für interne Multiplikatoren
  • Jahresunterweisungen nach DGUV für verschiedene Zielgruppen

👉 Aktuelle Schulungsangebote: Termine & Schulungen bei PAD-Kempf

Fazit: Qualifikation ist entscheidend

Wer unterweist, trägt Verantwortung. Achten Sie darauf, dass Unterweisende im Unternehmen gut qualifiziert sind und über die nötigen Kenntnisse verfügen. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen gleichermaßen.

PAD-Kempf unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung – ob durch externe Unterweisung oder durch Qualifizierung Ihrer internen Unterweiser.

Jetzt Beratung anfragen

✅ Sie möchten wissen, wie Sie Sicherheitsunterweisungen in Ihrem Betrieb rechtssicher organisieren?
👉 Jetzt unverbindlich beraten lassen
📅 Termine & Angebote für Unterweisungen in Freiburg