Ausbildung BrandschutzhelferIn gemäß DGUV Information 205-023

Der Brandschutzhelfer ist eine von mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies 5% der Beschäftigten.

Die P.A.D.-Kempf bildet diese Mitarbeiter Fachgerecht und unter den gesetzlichen Vorschriften aus. Den Praxisteil führen wir mit unserem eigenen mobilen Firetrainer direkt bei Ihnen vor Ort durch.

 Ausbildungsinhalte: 

Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in nach DGUV Information 205-023

  • Grundsätze des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Betriebsspezifische Besonderheiten
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich