UVV Prüfungen

Sicher und gesetzeskonform: UVV-Prüfungen für Ihre Betriebsmittel

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verpflichten Unternehmen, ihre Arbeitsmittel regelmäßig von befähigten Personen prüfen zu lassen. Diese Prüfungen sind unerlässlich, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Wir bieten umfassende UVV-Prüfungen für eine Vielzahl von Maschinen und Anlagen an, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Experten führen die Prüfungen zuverlässig und professionell durch und dokumentieren die Ergebnisse für Ihre Unterlagen.

Jeder Unternehmer muss gemäß den Unfallverhütungsvorschriften dafür sorgen das Arbeits- und Betriebsmittel Regelmäßig geprüft werden den jede Maschine oder technische Anlage unterliegt Verschleiß, Korrosion und Verbrauch. So liegt die eigenständige Verantwortung bei den Betreibern, dass alle Betriebs- und Arbeitsmittel, die eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, von einer jeweils dazu befähigten oder sachkundigen Person ausreichend geprüft werden.

Wir bieten eine Vielzahl von UVV-Prüfungen an (Sachkundigen Prüfungen) durch unsere Spezialisten an.

  • Flurförderzeuge gemäß FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68
  • Hubarbeits- und Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906 & DGUV Regel 112-198
  • Baumaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12
  • Krane gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & DGUV Vorschrift 52
  • Lastaufnahmeeinrichtungen gemäß DGUV Vorschrift 53 & 54, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
  • Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54
  • Personenaufnahmemittel gemäß DGUV Information 201-029 & 209-075, DGUV Regel 101-005
  • Ladebrücken und fahrbare Rampen gemäß DGUV Grundsatz 308-007, DGUV Regel 108-006
  • Regale gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007
  • Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter (Container) gemäß DGUV Regel 114-010
  • Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016
  • Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore gemäß ASR A1.7
  • Hydraulik-Schlauchleitungen gemäß DGUV Regel 113-015
  • Hilfsmittel zur Ladungssicherung (Zurrmittel) gemäß VDI 2700
  • Gerüste gemäß TRBS 2121 Teil 1, DGUV Information 201-011
  • Ortsveränderliche Maschinen gemäß DGUV Vorschrift 3