Ausbildung BedienerIn von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100- 500 und DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildungsinhalte:
Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfungen
Umgang mit der Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln – Verkehrswege
Einweisung/Bedienerübungen
Theoretische und praktische Prüfung
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart. Zum Beispiel: Hubarbeitsbühnen, Gelenkbühnen, Hubsteiger, LKW-Arbeitsbühnen, Personenlift mit Abstützung, Anhängerarbeitsbühnen, Stempelmastbühnen, Scherenbühnen, Teleskopbühnen, selbstfahrende Gelenkteleskope.