Ausbildung TeleskopmaschinenführerIn gemäß DGUV Grundsatz 308-009
Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Teleskopmaschinenführer/in nach DGUV Grundsatz 308-009
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Teleskopmaschinen
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfungen
Umgang mit der Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln – Verkehrswege
Einweisung/Bedienerübungen
Theoretische und praktische Prüfung
Bei Teleskopmaschinen kommt es auf die Einstufung der Maschinen an. Entweder ist es ein Stapler mit veränderlicher Reichweite oder ein Mobilkran, ab 5 Grad drehbar.Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in die 3 Stufen:
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.
Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart. Zum Beispiel:Teleskopstapler, Teleskoplader, Telelader, Teleskopkran, TeleskopeSie benötigen eine Ausbildung zum/r Teleskopmaschinenführer/in?Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und fordern Sie ihr individuelles Angebot an.