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Ausbildung BrandschutzhelferIn gemäß DGUV Information 205-023
Der Brandschutzhelfer ist eine von mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies 5% der Beschäftigten.
Die P.A.D.-Kempf bildet diese Mitarbeiter Fachgerecht und unter den gesetzlichen Vorschriften aus. Den Praxisteil führen wir mit unserem eigenen mobilen Firetrainer direkt bei Ihnen vor Ort durch.
Ausbildungsinhalte:
Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in nach DGUV Information 205-023
- Grundsätze des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- Betriebsspezifische Besonderheiten
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich