Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1
Sicherheitsbeauftragte*r im Unternehmen – gesetzlich gefordert, praxisnah ausgebildet
Die Ausbildung zum*r Sicherheitsbeauftragten ist ein zentraler Baustein für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und tragen maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen bei.
In unserer Schulung lernen die Teilnehmenden:
rechtliche Grundlagen nach SGB VII & DGUV Vorschrift 1
Aufgaben & Pflichten von Sicherheitsbeauftragten
Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
Zusammenarbeit mit Fachkräften, Betriebsärzt*innen und Vorgesetzten
Kommunikation & Sensibilisierung im Betrieb
Zielgruppe:
Mitarbeitende, die vom Arbeitgeber als Sicherheitsbeauftragte benannt werden sollen – insbesondere in Industrie, Logistik, Bau und Verwaltung.
Ihre Vorteile bei PAD-Kempf in Freiburg:
praxisorientierte Ausbildung mit Fallbeispielen
Schulung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Teilnahmezertifikat als Nachweis für Behörden & Berufsgenossenschaften
➤ Jetzt Schulungstermin anfragen oder als Inhouse-Schulung buchen
Weiterführende Themen:
Ausbildungsinhalte
Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1
- Stellung der/des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
- Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben
- Arbeitsschutz in Deutschland
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfälle
- Gefährdungsbeurteilung
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Elektrotechnik
- Gefahrstoffe
- Schutz bestimmter Körperteile
- Psychische Belastungen