Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1

Sicherheitsbeauftragte*r im Unternehmen – gesetzlich gefordert, praxisnah ausgebildet

Die Ausbildung zum*r Sicherheitsbeauftragten ist ein zentraler Baustein für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und tragen maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen bei.

In unserer Schulung lernen die Teilnehmenden:

  • rechtliche Grundlagen nach SGB VII & DGUV Vorschrift 1

  • Aufgaben & Pflichten von Sicherheitsbeauftragten

  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen

  • Zusammenarbeit mit Fachkräften, Betriebsärzt*innen und Vorgesetzten

  • Kommunikation & Sensibilisierung im Betrieb

Zielgruppe:
Mitarbeitende, die vom Arbeitgeber als Sicherheitsbeauftragte benannt werden sollen – insbesondere in Industrie, Logistik, Bau und Verwaltung.

Ihre Vorteile bei PAD-Kempf in Freiburg:

  • praxisorientierte Ausbildung mit Fallbeispielen

  • Schulung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Teilnahmezertifikat als Nachweis für Behörden & Berufsgenossenschaften

Jetzt Schulungstermin anfragen oder als Inhouse-Schulung buchen

Weiterführende Themen:

 

Ausbildungsinhalte
Theorie und Praxis der Ausbildung zum/r Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1

  • Stellung der/des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
  • Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben
  • Arbeitsschutz in Deutschland
  • Die gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsunfälle
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Elektrotechnik
  • Gefahrstoffe
  • Schutz bestimmter Körperteile
  • Psychische Belastungen